Waldsassen
24.11.2023 - 10:14 Uhr

Ungarin wird in Waldsassen mit verbotenen Raketen und Böllern erwischt

Aus dem geplanten Silvesterfeuerwerk einer Ungarin wird wohl nichts. Sie wurde nach der Einreise aus Tschechien mit unerlaubten Raketen und Böllern erwischt.

82 verbotene Raketen und Böller wollte eine Ungarin nach Deutschland schmuggeln. Bild: Bundespolizeirevier Bärnau/exb
82 verbotene Raketen und Böller wollte eine Ungarin nach Deutschland schmuggeln.

Fahnder der Bärnauer Bundespolizei zeigten am Donnerstag eine Ungarin wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz an. Die Beamten hatten bei der Kontrolle einer 41-Jährigen in Waldsassen im Kofferraum 82 Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 entdeckt. Die Ungarin mit Wohnsitz in Baden-Württemberg hatte sich nach Angaben der Polizei auf dem Dragon-Markt bei Eger (Cheb) mit der verbotenen Ware eingedeckt. "Die Freude über das vermeintliche Schnäppchen währte nicht lange", berichtet ein Sprecher der Polizei. Die Bundespolizisten beschlagnahmten die Raketen und Böller und zeigten die Frau wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz an.

Die Bundespolizei warnt angesichts des Falls noch einmal ausdrücklich vor dem Kauf von von verbotenen und erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in Tschechien. Allein 2022 stellte die Bundespolizei Waidhaus nach eigenen Angaben bei 270 Fällen 1000 Kilogramm an Böllern, Raketen und Tischfeuerwerken sicher. Die Einkaufstour an grenznahen Märkten in Tschechen ende allzu oft mit einer Strafanzeige bei der Bundespolizei. Vor allem, wenn es um Feuerwerkskörper und Pyrotechnik gehe. Das Angebot sei groß. Böller wie „Salute“ und „La Bomba“ seien mit verlockenden Preisen für das alljährliche Sylvester-Feuerwerk günstig zu erwerben. "Doch viele der vermeintlichen Schnäppchen sind in Deutschland verboten und unterliegen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes", warnt Polizeisprecher Johann Miesbeck.

In Deutschland sind nach Angaben der Bundespolizei nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen worden sind. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z. B. CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen könnten mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. "Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen", warnt Miesbeck.

Feuerwerkskörper sind nach seinen Angaben in Deutschland in vier Kategorien unterteilt. Dies müsse man beachten. "Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen fallen unter die erlaubnisfreie Kategorie F1. Auch Böller, Raketen und Feuerwerke mit der Kennzeichnung F2 sind mit der zugelassenen BAM- und CE-Kennzeichnung erlaubnisfrei. Die Gruppen F3 und F4 sind in Deutschland nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben, einzuführen und zu benutzen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener und erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Auch wenn die Kategorien F1 und F2 in Deutschland zulässig sind, kursieren eine Vielzahl von pyrotechnischen Produkten mit gefälschter F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen. Diese sind nur schwer erkennbar und unterliegen den Bestimmungen des deutschen Sprengstoffgesetzes."

Die Bundespolizei leite bei entsprechenden Feststellungen Strafverfahren ein, die zu empfindlichen Geldstrafen führen könnten. Für wenige Kilogramm Feuerwerkskörper könnten mehrere tausend Euro fällig werden.

 
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