Seit einigen Wochen registrieren die Beamten der Polizeiinspektion Waldsassen eine Zunahme bei der Einfuhr von illegalen Böllern und Raketen aus Tschechien. Reisende aus Deutschland und angrenzenden EU-Ländern haben die gefährlichen Souvenirs bei der Heimreise im Fahrzeug liegen, teilt die Dienststelle mit.
Alle Jahre wieder lockt das Angebot auf grenznahen Märkten in Tschechien zum Kauf von Pyrotechnik. Allein im Vorjahr haben die Waldsassener Beamten rund 50.000 illegale Böller und Raketen mit einem Gesamtgewicht von über 1,5 Tonnen sichergestellt.
Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist wegen ihrer Gefährlichkeit strafbar und ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, warnt Polizeihauptkommissar Daniel Ulrich. Die Folge sei eine Strafanzeige, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden könne. Neben strafrechtlichen Konsequenzen bestehe zudem eine nicht unerhebliche Gefahr für die Gesundheit. Trotz sachgemäßer Handhabung von pyrotechnischen Gegenständen komme es immer wieder zu schweren Verletzungen.
Die Asservate werden von einer Fachfirma bei der Polizeidienststelle abgeholt und bis zum Abschluss des Strafverfahrens zwischengelagert. Danach werden sie vernichtet. Für Lagerung und Verwertung können Kosten in Höhe von vierstelligen Beträgen entstehen, die der Beschuldigte ebenfalls zu tragen hat.
In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden und ein Zulassungszeichen (CE-Kennzeichnung und vierstellige Registriernummer) tragen. In der Praxis häufig problematisch sind gefälschte Kennzeichnungen. Die Zulassungszeichen F, BAM oder CE werden von Fälschern nachgeahmt, was für Privatpersonen nur schwer zu erkennen ist.
Das Sprengstoffgesetz teilt die Pyrotechnik in vier Kategorien ein:
- F1: unter anderem Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen (erlaubnisfrei)
- F2: Böller und Raketen mit der Kennzeichnung F2 und mit gültiger BAM-/CE-Kennzeichnung (erlaubnisfrei)
- F3/ F4: erlaubnispflichtige pyrotechnische Gegenstände, für Umgang und Einfuhr nach Deutschland ist sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich
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