Waldsassen
20.11.2018 - 18:41 Uhr

Zwei Drittel mit Überschreitung

Beeindruckende Zahlen vorlegen kann Alfred Rast, Geschäftsleiter beim Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz.

Die Nachbetrachtung der Rettungsdienst-Versorgung im Bereich Waldsassen-Neualbenreuth ergab interessante Erkenntnisse. Bild: agentur_dpa
Die Nachbetrachtung der Rettungsdienst-Versorgung im Bereich Waldsassen-Neualbenreuth ergab interessante Erkenntnisse.

Die Auswertung belegt die Notwendigkeit eines zusätzlichen Rettungsfahrzeugs im Raum Pfaffenreuth/Wernersreuth (wir berichteten). Darüber entscheiden wird die Verbandsversammlung am 30. November im Landratsamt Tirschenreuth. Im Beobachtungszeitraum vom 1. April 2017 bis 31. März 2018 gab es in der Gemeinde Neualbenreuth 106 dokumentierte Notfall-Ereignisse: In 33 Fällen (31,13 Prozent) erreichte der Rettungswagen den Einsatzort innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwölf Minuten, in 73 Fällen brauchte das Fahrzeug länger. Die durchschnittliche Anfahrzeit eines Rettungswagens nach Neualbenreuth beträgt der Präsentation zufolge 13,28 Minuten. Nach den Worten von Rast ist die Zeit in 33 Fällen eingehalten worden, weil vielleicht das Wetter günstig oder Notarzt und Rettungsauto schon in der Nähe waren. Im Schnitt 8,04 Minuten benötigte das Rettungsfahrzeug bei Einsätzen in Waldsassen. Die 12-Minuten-Frist ist in 494 der 600 dokumentierten Fälle eingehalten worden. Dies entspricht einem Anteil von 82,33 Prozent. Länger als 12 Minuten benötigte der Wagen in 106 Fällen. Bei der Präsentation des Gutachtens in Neualbenreuth erläuterte Rast die Rechtsgrundlagen der Bedarfsfeststellung. "Jeder Teil eines Gemeindegebietes ist dem Bereich einer Rettungswache zuzuordnen", hieß es dabei, und weiter: "Die Zuordnung erfolgt nach der planerisch kürzesten Fahrzeit." Rast erklärte, dass die zwölf Minuten keine echte Hilfsfrist bedeuteten. "Das ist die reine Fahrzeit." Kein Bürger habe Anspruch darauf, dass das Rettungsmittel innerhalb dieser Frist eintreffe. Die zwölf Minuten seien Planungsgrundlage, wie die Standorte einzubinden sind: "Wir schauen auf den Versorgungsbereich: Werden die zwölf Minuten eingehalten oder nicht." Dabei gelte eine 80-Prozent-Schwelle: Werde die nicht eingehalten, würden die Gemeinden nachbetrachtet.

 
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