17.12.2018 - 15:06 Uhr

Watschn-Alarm im Zellenblock

Angeblich fast wie im Bud-Spencer-Film: Ein Stakkato von Ohrfeigen, dann ein Erpressungsversuch. Hört sich dramatisch an, endet aber als Sturm im Wasserglas. "Kaum was gewesen", befinden die Richter und verhängen eine niedrige Geldstrafe.

Symbolbild Bild: agentur_dpa
Symbolbild

Zwar körperlich von unterschiedlicher Größe, hatten sie doch eines gemeinsam: Sie waren Nachbarn in einem Zellentrakt der Amberger Justizvollzugsanstalt. Dort wurde heuer im Juni ein Alarmknopf gedrückt, gab es größere Aufregung. Weil ein 43-Jähriger etliche Ohrfeigen bekommen haben will und dazu auch anklingen ließ, ein Mitgefangener habe Tabletten von ihm verlangt.

Die Geschichte geriet letztlich zu einem größeren Fall. Aus ihr wurde ein Erpressungsversuch. Also holte man den seit fünf Jahren im Knast sitzenden Verdächtigen, schrieb eine Anklage zum Schöffengericht und sorgte für knapp dreistündige Beschäftigung dieser Justizinstanz.

Der 36 Jahre alte Beschuldigte kam mit 28 Vorstrafen in einem Gefangenenwagen zum Amtsgericht, er nahm neben seinem Anwalt Rainer Hauenstein Platz und räumte ein, dass er beim Disput mit seinem nur wenige Zellen weiter eingesperrten Knastkameraden ein einziges Mal zuschlug. Auch das mutmaßliche Opfer erschien in Polizeibegleitung. Herangefahren aus dem Würzburger Gefängnis, wohin man den Mann zwischenzeitlich verlegt hat.

Was folgte, war eine längere Vernehmung durch Richter Markus Sand, der diverse Schilderungen hörte. Mal waren es 13 bis 15 Watschn, die der 43-Jährige erhalten haben wollte, dann nur wenige Schläge. "Auch Tritte, wie es in den Unterlagen steht?", forschte der Vorsitzende nach. Das, entgegnete der Häftling, sei ihm so nicht mehr in Erinnerung.

Was war mit den Tabletten und dem Erpressungsversuch? "Hat sich in Schall und Rauch aufgelöst", befand später Staatsanwältin Christine Apfelbacher. Denn es ließ sich nicht klären, ob nun das angebliche Stakkato von Schlägen ins Gesicht der Herausgabe von Medikamenten hätten dienen sollen. Was blieb, war eine Ohrfeige. Mehr nicht. Doch dafür, befand die Anklagevertreterin, müsse der Täter allein schon wegen seines Vorstrafenregisters weitere zwei Monate im Gefängnis anhängen. Von dort kommt er allerdings ohnehin erst im Jahr 2020 wieder frei. "Nicht noch mehr Haft", warf sich Verteidiger Hauenstein für seinen Mandanten in die Bresche und hielt eine Geldstrafe für ausreichend.

Zu dieser Ansicht gelangten auch die Richter. Was sie durch Markus Sand verkünden ließen, war wohl die niedrigste verhängte Buße dieses Jahres beim Schöffengericht: 60 Tagessätze zu je fünf Euro. Einen höheren Tagessatz vermag der 36-Jährige angesichts nicht gerade üppigen Lohns für seine Arbeit in der Justizvollzugsanstalt nicht zu bezahlen.

 
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