Gegen einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung legte ein 63-Jähriger Einspruch ein, mit der Folge, dass es nun zu einer Verhandlung vor Strafrichterin Carina Särve kam.
Schwer alkoholisiert hatte der Verwitwete am 5. März gegen vier Uhr die Rettungsleitstelle angerufen und einen Sanka angefordert, der ihn, wegen psychischer Probleme, nach Wöllershof ins Bezirksklinikum bringen sollte. Als der Arbeitslose im Rettungswagen bemerkte, dass die Fahrt nicht Richtung Wöllershof, sondern ins Klinikum Weiden ging, riss er die Tür auf und stieg aus. Die Sanitäter verständigten die Polizei.
In der Mooslohstraße, nahe dem Bahngleis, fanden die Beamten den offensichtlich Hilfsbedürftigen, wie ein junger Beamter in der Verhandlung berichtete. Als die Polizisten ihn zu überzeugen versuchten, in das Sanitätsfahrzeug einzusteigen, sei der Mann "wie aus heiterem Himmel ausgeflippt“, habe geschimpft, um sich geschlagen und gezielt in Richtung einer Beamtin gespuckt, sagte der Polizist aus. Unter enormem Kraftaufwand habe man ihn gefesselt. Erst im Klinikum bei der Blutentnahme habe er sich beruhigt.
Der Mann hatte mit dem Strafbefehl einige Schwierigkeiten. Irrtümlich, so zeigte sich, hatte er gemeint, dass man ihn des tätlichen Angriffs auf die Polizeibeamten beschuldige. Tatsächlich, so erklärte es ihm Richterin Särve und Staatsanwältin Carolin Ammon, war die Ahndung nur wegen des Widerstands und der Beleidigung durch das Spucken ergangen. Nach gutem Zureden ließ sich der nicht vorbestrafte Mann überzeugen, den Einspruch zurückzunehmen.















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