Vorsitzender Richter Reinhold Ströhle und die beiden Schöffen wandelten die sechs Monate „ohne“ in fünf Monate mit Bewährung um.
Der Mann war vor eineinhalb Jahren an der tschechischen Grenze mit eineinhalb Gramm Crystal erwischt worden. Angeblich hatte ihn ein drogensüchtiger Bekannter mit Drohungen dazu gebracht, auf dem „Vietnamesenmarkt“ das Rauschgift zu kaufen und es nach Deutschland zu bringen. Der Angeklagte selbst sei nach einer freiwilligen Therapie jetzt clean, gehe einer geregelten Arbeit nach und kümmere sich um seine beiden Kinder.
Rechtsanwalt Tobias Konze beantragte, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Überhaupt, so der Verteidiger, sei, angesichts der geringen Menge vielleicht nur eine Geldstrafe angebracht. Der Gesellschaft wäre ein schlechter Dienst erwiesen, wenn man seinen Mandanten, der sich auf einem guten Weg befinde, jetzt für ein halbes Jahr einsperren würde.
Den „guten Weg“ zweifelte Staatsanwältin Sandra Dechant an. Sie beantragte, die Berufung des 14 Mal Vorbestraften, der die Tat unter laufender Bewährung verübt hatte, zu verwerfen. In einem langen Schlusswort betonte der Angeklagte seine Reue und Einsichtigkeit. Nach langer und intensiver Beratung hatten auch Ströhle und die Schöffen ein Einsehen. Sie gestanden dem in Scheidung Lebenden „Bewährung“ zu. Nachdem er jetzt die freiwillige Drogentherapie gemacht habe, ein feste Freundin und eine Arbeit habe, sei damit zu rechnen, dass er künftig straffrei leben werde, so Richter Ströhle. Allerdings ist schon wieder ein Verfahren in Mannheim wegen gewerbsmäßigen Betrugs anhängig.















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