Weiden in der Oberpfalz
09.03.2020 - 16:15 Uhr

Angeklagter kein unbeschriebenes Blatt

Um größere Mengen Kokain, Haschisch und Marihuana geht es in einem Prozess am Landgericht. In Sachen des Weideners, der 2017 von einem Großdealer 40 Gramm Kokain zum Weiterverkauf bekommen haben soll, erfuhr man nun weitere Details.

Symbolbild. Bild: Peter Steffen/dpa
Symbolbild.

Der 33-Jährige war schon als 20-Jähriger wegen gemeinschaftlichen Bandendiebstahls zu dreieinviertel Jahren und einige Jahre später wegen Raubes zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Eine weitere Vorstrafe in Höhe von 21 Monaten hat er wegen leichtfertiger Geldwäsche. Er hatte für einen Türken Geld weitergeleitet, das dieser durch Betrügereien ergaunert hatte. Außerdem hatte er während eines Gefängnisaufenthalts einem Iraner Amphetamin untergeschoben und diesen dann gemeldet. Eine Verurteilung zu zehn Monaten war die Folge dieser Tat.

Aus der Zeit seiner Gefängnisaufenthalte stammt auch die Bekanntschaft mit dem Kitzinger Dealer, der, seiner Aussage vor Gericht nach, „einen Schlussstrich ziehen“ wollte, als er gefasst wurde und daher alle möglichen Rauschgiftabnehmer verpfiffen hatte. Dass die „Kronzeugenregelung“, eine mildere Strafe für ihn selbst, der Hauptgrund für die Beschuldigung des Weideners gewesen sei, bestritt der 40-Jährige. Dies nahmen am Montag, dem zweiten Verhandlungstag, die Verteidiger des Angeklagten zum Anlass, einen Antrag auf Anhörung von Prozessbeteiligten beim Verfahren des Kitzingers zu stellen. Die Rechtsanwälte Tim Fischer, Johannes Büttner und Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn wollen dadurch beweisen, dass er unglaubwürdig ist. Auf seiner Aussage fußt die Anklage von Staatsanwältin Franziska Hofmann in weiten Teilen. Landgerichtspräsident Gerhard Heindl vertagte die Verhandlung auf Dienstag, 9 Uhr.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.