Nach drei Wochen U-Haft und nach gutem Rat seines Verteidigers Matthias Haberl wurde ein 32-Jähriger einsichtig und nahm seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts vor der Zweiten Strafkammer zurück. Staatsanwältin Anja Benner-Tischler lobte dies als Einsicht und Reue und nahm ihre Berufung ebenfalls zurück.
Mit eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung hatte das Amtsgericht Anfang Juni die Tat des Ukrainers geahndet. Er hatte Ende April vergangenen Jahres einem Landsmann nach einer verbalen Auseinandersetzung am Unteren Markt eine Flasche von hinten über den Kopf geschlagen und ihn anschließend mit der zerbrochenen Flasche im Gesicht verletzt. Die Platzwunden mussten im Klinikum genäht werden. Der Mann litt längere Zeit unter Kopfschmerzen und konnte zwei Wochen lang nicht arbeiten.
Der berufslose Angeklagte – angeblich in der Ukrainer verheiratet und Vater von drei Kindern – ist seit mehreren Jahren als Asylbewerber in Europa unterwegs, benutzt verschiedene Namen und macht keinerlei Anstalten, sich zu integrieren. Vorsitzender Richter Reinhold Ströhle hatte ihn an einem vorangegangenen Verhandlungstermin als „Asyltouristen“ bezeichnet. Mit der Berufungsrücknahme ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig. Nach Anordnung Ströhles blieb der Verurteilte gleich in Strafhaft.















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