Ein Motorrad oder ein Auto zulassen, einen Ausweis verlängern lassen, einen Bauantrag abgeben. All das erledigen Bürger in den Rathäusern oder in den Räumen von Verwaltungsgemeinschaften. Es sind meist unbeliebte Termine, weil sie schon mal längere Wartezeiten bedingen. Dabei kann es auch bequemer gehen: Wer zum Beispiel in den Städten Grafenwöhr, Weiden und Vohenstrauß oder der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt ein Anliegen hat, kann dies inzwischen oft auch online erledigen. Leider aber längst nicht alles.
Der Bund versucht bereits seit langem anzuschieben. Um den Behördengang zu erleichtern und die Digitalisierung der Dienstleistungen voranzutreiben, hat die Bundesregierung vor sechs Jahren ein Gesetz erlassen. Dieses sogenannte Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass der Bund, die Länder und Kommunen bis Ende 2022 die Verwaltungsleistungen digital anbieten müssen. Wohlgemerkt: alle Dienstleistungen!
Bundesgesetz mittlerweile entschärft
Damit waren die Kommunen dann auch heillos überfordert. Egal, ob Grafenwöhr, Weiden und Vohenstrauß oder die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Neustadt – diese Frist war nicht einzuhalten. Bisher ist in diesen Verwaltungen nur ein Bruchteil aller Dienstleistungen digital verfügbar. Das Ultimatum ist jedoch inzwischen hinfällig: Die Bundesregierung strich die Frist – schließlich, so die Argumentation, sei die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe.
Beispiel VG Neustadt: Bürger aus den Gemeinden Kirchendemenreuth, Parkstein, Püchersreuth, Störnstein und Theisseil können bisher lediglich rund 17 Prozent aller Verwaltungsleistungen online abrufen. Nach Informationen von Matthias Kneidl von der Neustädter Verwaltungsgemeinschaft stehen insgesamt 57 Dienstleistungen online zur Verfügung. Welche sind das im einzelnen? Wie in den anderen drei genannten Verwaltungen auch kann die Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde digital beantragt werden. Ebenso die Berufung als Wahlhelfer – lediglich in Grafenwöhr kann sie noch nicht online erfolgen. Wenn Bewohner aus der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt ein Kleinfeuerwerk abbrennen wollen, können sie auch diese Genehmigung online beantragen. In den anderen Städten geht das nicht. Die Meldung eines Verstoßes gegen den Tierschutz können nur die Bürger der Stadt Weiden über das Internet machen. Des Weiteren können bisher nur die Weidener die Neuzulassung für einen Neuwagen online beantragen.
Bayern-Portal als "Lotse"
Einen Überblick über alle Leistungen, die eine Gemeinde- oder Stadtverwaltung anbietet – analog oder digital –, gibt das Bayern-Portal. Auf dieser Internetseite sind alle Dienstleistungen aufgelistet und Online-Verfahren verlinkt. Jedoch nicht alle aufgeführten Leistungen können auch digitalisiert werden. Beratungen oder das Ausweisen eines Betretungs- und Befahrverbotes von Grundstücken, die ebenso unter den Verwaltungsleistungen aufgeführt sind, können beispielsweise nicht online angeboten werden.
Alle Gemeinden im Landkreis Neustadt/WN bieten nach Informationen auf dem Bayern-Portal inzwischen ein paar Dienstleistungen online an. Die Zahlen bewegen sich jedoch überwiegend auf einem niedrigen Niveau.
Der Aufwand, der für das Einrichten der Online-Dienstleistungen bisher nötig war, lässt sich nach Kneidls Aussage schwer exakt angeben. "Im letzten Jahr wurde in der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt viel Zeit investiert, um zu überlegen, welche Leistungen wichtig sind und welche digital angeboten werden können", sagt er. So können die Bürger aus der VG Neustadt beispielsweise digital einen neuen Wohnsitz nach Umzug innerhalb der Gemeinde anmelden.
Nur Bruchteil der Leistungen online
Auch Thomas Herrmann von der Stadt Vohenstrauß gibt an, dass die Umstellung einen großen Aufwand bedeutet. Die meiste Arbeit beschert nach seinen Angaben die Kommunikation mit dem Software-Hersteller, der sich um die Digitalisierung kümmert. Vohenstrauß hat bisher nach Informationen des Bayern-Portals 12 Prozent aller Leistungen online gestellt. Beispielsweise können die Vohenstraußer ihre Hunde für die Hundesteuer digital an- beziehungsweise abmelden. Bei der Stadt Grafenwöhr können zum jetzigen Zeitpunkt 28 Verwaltungsdienstleistungen online erledigt werden. Das entspricht 8 Prozent. Wie der Geschäftsleiter der Verwaltung, Lorenz Kraus, erklärt, arbeite man daran, weitere Leistungen digital anzubieten.
Nach Informationen auf dem Bayern-Portal bietet die Stadt Weiden insgesamt 783 Leistungen an. Auf Nachfrage teilt die Pressestelle mit: "Derzeit sind 100 Online-Dienste verfügbar. Viele weitere Leistungen sind derzeit in Planung und werden sukzessive bereit gestellt." Für diese Anzahl an Online-Dienstleistungen hat die Stadt Weiden, ebenso wie Altenstadt/WN, vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales die Auszeichnung "Digitales Amt" erhalten. Die Hürde liegt dabei deutlich niedriger, als das Bundesgesetz vorher forderte: Die Auszeichnung gibt es schon ab einer Mindestanzahl von 50 Online-Verfahren, die auf dem Bayern-Portal verlinkt sein müssen. Egal, wie groß die jeweilige Kommune ist.
Zwei "Digitale Ämter"
"Die Auszeichnung 'Digitales Amt' hat uns in unseren Digitalisierungsbemühungen bestätigt", heißt es trotzdem aus dem Weidener Rathaus. "Unabhängig davon ist unser Anspruch, die Digitalisierung der Stadtverwaltung und den Ausbau der Bürgerservices in den kommenden Jahren deutlich zu steigern." Der Nachbargemeinde Altenstadt/WN hat Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach das Abzeichen Anfang März für 62 Online-Dienstleistungen verliehen.
Über den Arbeitsaufwand schreibt die Stadt Weiden: "Der finanzielle und personelle Aufwand für die Bereitstellung von Online-Diensten und die Umsetzung der elektronischen Weiterverarbeitung ist enorm. Bei uns sind dauerhaft zwei Personen mit der Umsetzung beschäftigt. Jährlich wird ein fünfstelliger Betrag ausgegeben." Der Weg bis zum Status "Total digital" scheint jedoch noch weit.
Das ist für den digitalen Behördengang nötig
- Internetfähiges Endgerät
- Elektronischer Personalausweis
- Je nach Dienstleistung weitere Unterlagen und digitale Belege
- Die digitalen Dienstleistungen findet man entweder auf den Internetseiten der jeweiligen Verwaltungsstelle (zum Beispiel www.weiden.de) oder auf dem Bayern-Portal: www.freistaat.bayern
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