Die Novelle der Bayerischen Bauordnung ist am Montag, 1. Februar, in Kraft getreten. Auf ein Detail darin weist das Bauverwaltungsamt der Stadt Weiden in einer Pressemitteilung explizit hin: Demnach ist ab sofort die Nachbarbeteiligung durch den Bauherrn zwingend vorzunehmen. Entsprechend abgeändert komme das neue Bauantragsformular daher.
Kurzum: Ohne den Nachbarn zu fragen, läuft nichts mehr auf einer Baustelle. "Sollte diese nicht aus dem Bauantragsformular erkennbar hervorgehen, muss der Antrag als unvollständig gewertet und zurückgeschickt werden", erklären die Bauexperten der Stadt. Die bisher mögliche Beantragung einer Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde im Rahmen des Bauantrags sei entfallen. Bis zum 1. März habe der Gesetzgeber aber eine Übergangsfrist eingeräumt, wonach die vormals geltenden Bauantragsformulare noch als rechtmäßiges Bauantragsformular berücksichtigt werden können.
Auch interessant: Die Novelle betrifft auch Steingärten. Ab sofort können Kommunen diese verbieten. Aktuell bestehende Schottergärten müssen allerdings auch in den Gemeinden, die sich auf ein Schottergärtenverbot einigen, nicht zurückgebaut werden. Es gilt ein Bestandsschutz.

















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