Der Weidener hatte im Juli 2018 mit einer Gruppe Studenten im Stadtbad Streit angefangen. In der Folge wurden Flaschen zerschlagen. Gegenseitige Beleidigungen fielen. Einen jungen Mann schlug der Ledige derart heftig mit der Faust ins Gesicht, dass dieser einen Nasenbeinbruch erlitt. Im Dezember hatte der 20-Jährige in einer Weidener Disko eine gleichaltrige junge Frau um Zigaretten gefragt. Als diese gehen wollte, schlug er unvermittelt mit der Faust in ihre Richtung, traf sie und danach ihren Begleiter.
Gegen die Verurteilung durch das Jugendschöffengericht legte der zurzeit Wohnungslose Berufung zum Landgericht ein. Zur Verhandlung am Dienstag erschien er jedoch nicht. Sein Verteidiger Tobias Konze hatte sich im Vorfeld viel Mühe gegeben. Von der Mutter des Mannes hatte der Rechtsanwalt einige Tage vorher telefonisch erfahren, dass sich ihr Sohn derzeit im Ausland befinde. Da diese vom Termin dieser Verhandlung wusste, musste die Ladung an der letzten bekannten Adresse angekommen sein.
Auf Antrag von Staatsanwältin Nicole Asmus verwarfen Vorsitzender Richter Reinhold Ströhle und beisitzende Richterin Franziska Stegmair die Berufung. Asmus nahm die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung unter der Bedingung zurück, dass das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wird. Zugleich wurde bekannt, dass gegen den 20- Jährigen schon wieder eine Anklage vorliegt. Diesmal wegen einer Beleidigung.













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