Weiden in der Oberpfalz
08.01.2021 - 11:37 Uhr

Berufungsprozess: Einbrecher bedroht Opfer mit Schere

Anfang November bekam ein 27-Jähriger vom Weidener Gericht 21 Monate Gefängnisstrafe wegen Wohnungseinbruchs aufgebrummt. Die Strafe war ihm zu hoch – dem Landgericht eigentlich noch zu niedrig.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Symbolbild: David-Wolfgang Ebener
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Wegen eines Wohnungseinbruchs wurde ein 27-Jähriger Anfang November zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen legte der seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzende Asylbewerber mit Hilfe seines Anwalts Rouven Colbatz Berufung ein.

Die Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Reinhold Ströhle wies die Berufung zurück. „Wir hätten Ihnen gerne noch mehr als die 21 Monate gegeben“, sagte Ströhle zu dem Angeklagten. Aber dies war nicht möglich, weil die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel eingelegt hatte.

Der Iraker war im Juli vergangenen Jahres über ein eingeschlagenes Fenster ins Wohnzimmer eines Einfamilienhauses in Luhe-Wildenau eingestiegen. Dort hatte er einen Satellitenreceiver und zwei Lautsprecher entwendet und zu seinem nur 700 Meter entfernten Wohnheim gebracht. Einen Fernseher deponierte er bei seinem Fahrrad, da ihm dieser für den ersten Transport zu schwer war.

Als er zum Tatort zurückgekehrt und zum zweiten Mal eingestiegen war, überraschte ihn der Wohnungsbesitzer. Der 28-Jährige wollte sofort über sein Telefon die Polizei rufen, wurde aber von dem Einbrecher davon abgehalten. Dieser bedeutete dem Mann mittels einer Schere, dass er ihn abstechen werde, konnte aber überwältigt werden und musste flüchten. Noch auf dem Weg in sein Asylbewerberheim fasste ihn die Polizei. Diese stellt einen Blutalkoholwert von 1,53 Promille fest.

Rechtsanwalt Colbatz erinnerte daran, dass sein Mandant von Anfang an voll geständig gewesen war, dass dieser nur eine einzige, kleine Vorstrafe habe und zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert war. Man möge die Strafe zur Bewährung aussetzen.

Staatsanwalt Sebastian Goldmann widersprach dieser Forderung. Der Angeklagte sei zwei Jahre in Deutschland und habe bereits zwei Straftaten verübt. Die „Dreistigkeit“ des zweimaligen Raubzugs in das gleiche Haus und die „erhebliche kriminelle Energie“, gezeigt durch die Bedrohung des Wohnungsinhabers mit der Schere, würden keine „Bewährung“ rechtfertigen.

So sahen es auch Richter Ströhle und die beiden Schöffen. Der fortlaufende Alkoholkonsum des Berufslosen lasse an einer günstigen Sozialprognose zweifeln. Es blieb bei einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung.

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz02.12.2020
Weiden in der Oberpfalz21.12.2020
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.