Weiden in der Oberpfalz
25.09.2019 - 12:09 Uhr

Betrügerpaar prellt 94-Jährige um 110.000 Euro

„Mein Kind braucht Spezialnahrung. Der Mann muss sein Auto zulassen, um zur Arbeit zu kommen. Wir müssen Mietkaution bezahlen, sonst sitzen wir auf der Straße.“ Über ein Jahr lang bat eine Weidenerin eine Nachbarin um Darlehen.

Symbolbild. Bild: Volker Hartmann
Symbolbild.

Strafen fürs Schwarzfahren seien zu bezahlen, der Offenbarungseid drohe, Forderungen über 3007 Euro seien eingegangen. Die 94-Jährige half. "Wenn es jemandem so schlecht geht und man helfen kann, dann hilft man doch!" 109 989 Euro gaunerte die 40-Jährige zusammen mit ihrem Ehemann der Rentnerin im Laufe der Zeit ab. Der Ehemann verstarb im Mai, konnte also nicht mehr belangt werden. Die Betrügerin stand nun vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch.

Gnadenlos nutzte die Gaunerin die Gutmütigkeit der 94-Jährigen aus. Es begann mit einigen Hundertern, die sie ihr abluchste, und steigerte sich in die Tausende. Im Juni musste die alte Dame 17 Mal zur Sparkasse, um 17 000 Euro abzuheben. Die Mutter zweier Kinder hatte ihr weisgemacht, dass die Zwangsvollstreckung drohe. Sie solle zur Gerichtsvollzieherin in die Wohnung gehen und ihr Geld geben, was dann spät abends auch geschah. Wenig später wollte sich die Frau vergewissern, dass ihr Geld wirklich zur Schuldentilgung genügt habe und begab sich zum Gericht. Dort erfuhr sie zu ihrem Erstaunen, dass die Person, die sich als Gerichtsvollzieherin ausgegeben hatte, nicht mit der echten identisch war. Die Beamtin brachte die Ermittlungen ins Rollen und erstattete auch Anzeige wegen Amtsanmaßung derjenigen, die sich als sie ausgegeben hatte. Bisher konnte die Polizei diese Person nicht ermitteln. Die Angeklagte zog es vor Gericht vor, zu schweigen - bis auf ein Geständnis, das sie über ihren Rechtsanwalt Bernd Ostheimer erklären ließ.

Das Betrügerpaar hatte nicht schlecht gelebt. In den vergangenen 15 Jahren hatten die Angeklagte und ihr Mann, laut einem Bericht des Job-Centers, Hartz IV bezogen. Zusätzlich war ihnen die Miete in Höhe von 400 Euro ausgezahlt worden, die sie aber einbehielten, statt sie an den Vermieter weiter zu leiten. Dazu kamen die "Einnahmen" aus den Betrügereien an der mildtätigen Dame. Diese hatte sogar vor Gericht noch Mitleid mit ihrer Schädigerin. Wenn sie früher bemerkt hätte, dass die Notlagen nur vorgetäuscht waren, hätte sie ihr - der Angeklagten - viel erspart, sagte sie.

Für den gemeinschaftlichen Betrug in 116 Fällen an der alten Dame und am Job-Center, dem ein Schaden von 6400 Euro entstanden war, beantragte Staatsanwältin Nicole Asmus zweieinviertel Jahre Freiheitsstrafe für die achtfach Vorbestrafte. Rechtsanwalt Ostheimer sah ein erhebliches Mitverschulden bei dem geschädigten Job-Center. Warum war die Miete nicht direkt an den Vermieter gezahlt worden? Und auch die alte Dame, deren Lebensmotto es anscheinend sei, anderen zu helfen, sei durch ihre Leichtgläubigkeit nicht unschuldig daran, ausgenutzt worden zu sein. Der Verteidiger hielt 21 Monate für ausreichend. Richter Windisch und die Schöffen urteilten auf zwei Jahre und zwei Monate. Nur dank des Geständnisses sei es bei dieser niedrigen Strafe geblieben, so Windisch. Zusätzlich sprach Windisch die Einziehung des ergaunerten Gelds in Höhe von 113 000 Euro aus. Dass dieses jedoch jemals zu holen ist, ist utopisch. Ein Kriminalbeamter vermutete, dass das Geld "in irgendwelchen Clan- oder Großfamilienkreisen verschwunden" ist.

 
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