Im Herbst letzten Jahres hatte ein 22-Jähriger den 35-Jährigen aus dem Landkreis Neustadt als Dealer benannt und erkaufte sich dadurch eine relativ milde Strafe. Der Weidener kam dann auch mit 21 Monaten auf Bewährung davon. Der 35-Jährige musste sich nun vor der Ersten großen Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Gerhard Heindl verantworten.
Vorgeworfen wurde ihm der Ankauf von 250 Gramm Marihuana zum Weiterverkauf an mehrere Abnehmer aus der Rauschgiftszene Weidens und im Landkreis. Bei der Lieferung an den 22-Jährigen, der ihn schließlich hatte auffliegen lassen, hatte der Angeklagte eine Schreckschusspistole samt Munition und ein Pfefferspray im Auto gehabt, was ihm den Vorwurf des bewaffneten Rauschgifthandels einbrachte. Dazu kam eine Anklage wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. Wegen einer Meldeauflage war er bei der Polizeiinspektion in Weiden vorgefahren. Die Beamten fuhren ihn ins Klinikum zur Blutentnahme. Dabei zeigte sich, dass er Amphetamin und Methamphetamin im Blut hatte.
Obwohl sich Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Marco Heß ursprünglich drei Jahre als Bestrafung vorgestellt hatte, kam es zu einer Einigung zwischen ihm, den Richtern Gerhard Heindl und Matthias Bauer sowie Verteidiger Matthias Haberl. Gegen ein vollständiges Geständnis sollte der nicht Vorbestrafte zwei Jahre auf Bewährung bekommen.
Das Marihuana wurde als „weiche Droge“ gewertet, das Geständnis dem ansonsten sozial eingeordnet lebenden 35-Jährigen hoch angerechnet. Zudem muss der Verurteilte künftig Drogenscreenings abliefern. 500 Euro Bewährungsauflage und 1100 Euro Wertersatz wurden angeordnet. Für die Autofahrt unter Drogeneinfluss muss der ledige Vater zweier Kinder einen Monat lang seinen Führerschein abgeben.













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