Es gibt immer wieder Kritik an der Briefwahl, die bis 2008 in Deutschland nur unter Angabe von wichtigen Gründen möglich war. Bundeswahlleiter Georg Thiel etwa hat bereits nach der letzten Bundestagswahl angesichts der steigenden Zahl von Briefwählerinnen und Briefwählern grundsätzlich bemängelt, dass die Verfassung und die auf ihr beruhenden Gesetze "die Stimmabgabe an der Urne am Wahlsonntag" als Grundsatz vorsehe. Die Zeiten haben sich nunmal geändert seit 1949, als das Grundgesetz in Kraft trat - so könnte man Thiels Argument beiseiteschieben.
Nicht ganz so einfach lassen sich Bedenken entkräften, dass durch das Ausfüllen der Stimmzettel in den eigenen vier Wänden die Wahl möglicherweise nicht mehr geheim sei. Einer Beeinflussung der Wahlentscheidung, etwa durch den Ehepartner, ist dabei tatsächlich Tür und Tor geöffnet. Umso mehr liegt es in der Verantwortung jeder Wählerin und jedes Wählers: Wer daheim nicht frei und geheim seine Kreuze machen kann, dem bleibt immer der Gang ins Wahllokal. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht, das allen Deutschen zusteht. Eine Beeinträchtigung dieses Rechtes muss niemand hinnehmen.















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