„Wie soll das weitergehen mit Ihnen?“ fragte Vorsitzender Richter Reinhold Ströhle einen 36-Jährigen. „Sie kommen raus aus dem Gefängnis und schon geht es wieder rein!“ Der offensichtlich alkoholkranke Mann war schon mehrfach verurteilt worden, hätte die Chance auf eine Entzugstherapie bekommen, lehnte aber die Untersuchung durch Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder mit der Erklärung, er wolle keine Therapie, ab. Nun muss er seine letzten beiden Verurteilungen absitzen.
Vor gut einem Jahr, kurz nach seiner letzten Haftentlassung, hatte der Arbeitslose ein Fahrrad gestohlen und war deswegen vom Amtsgericht zu drei Monaten verurteilt worden. Kurz darauf war er unter erheblichem Alkoholeinfluss mit dem Rad gefahren und als er daraufhin von der Polizei zur Wache gebracht worden war, hatte er acht Beamte mit übelsten Beleidigungen bedacht. Die Folge: weitere sechs Monate.
„Von den Verurteilungen wird man nicht weg kommen“, prophezeite Richter Ströhle dem Weidener in der Berufungsverhandlung vor der Zweiten Strafkammer. Zumal zwei weitere Verfahren – der Diebstahl eines Quads und ein Hausfriedensbruch – noch im Raum standen. Diese hatte die Staatsanwaltschaft jedoch vorläufig eingestellt. Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Dr. Marco Heß sicherte dem Angeklagten zu, dass diese Taten nicht mehr verfolgt würden, falls er sich zur Rücknahme seiner Berufungen entschließen könnte. Dies tat der 36-Jährige dann – gut beraten durch Rechtsanwalt Dr. Hans- Wolfgang Schnupfhagn.















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