Weiden in der Oberpfalz
23.10.2020 - 10:11 Uhr

Prozess in Weiden: 28-Jähriger prügelt brutal auf 53-Jährigen ein

Schwer misshandelt wurde ein 53-Jähriger Mitte Mai von einem 28-Jährigen. Nun stand der Schläger wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Weidener Schöffengericht.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Symbolbild: David-Wolfgang Ebener
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Einen Fall von vorsätzlicher Körperverletzung verhandelte nun das Weidener Schöffengericht. Ein 28-Jähriger hatte im Mai einen 53-Jährigen brutal verprügelt.

Der Ältere wirkt nebenberuflich als Hausmeister in einer Wohnsiedlung im Westen Weidens. Öfter hatte er die Familie des Arbeitslosen schon zur Einhaltung der Hausordnung gemahnt. Als er am Tattag nach Hause kam, war der Hofraum mit Kinderspielzeug und Schuhen übersät. Die Kinder des 28-Jährigen hatten zudem den geteerten Hof mit Kreide bemalt. Als er das Chaos fotografisch dokumentieren wollte, wurde er von der Mutter der Kinder aus einem Fenster im zweiten Stock übelst beschimpft. Später kam die Frau nach unten und schimpfte weiter.

Unterdessen kam ihr Ehemann hinzu. Dieser griff den Arbeiter von hinten an, schubste ihn und schlug ihm dabei die Beine weg. Der Überrumpelte knallte rücklings auf den Boden. Sodann nahm der 28-Jährige sein Opfer in den „Schwitzkasten“ und schlug ihm fünf bis sieben Mal mit der Faust ins Gesicht.

Der 53-Jährige zog sich schwerste Verletzungen zu. Neben einer Gehirnerschütterung, Gesichtsprellungen und Schürfwunden am Arm war der Bruch einiger Knochen der Lendenwirbelsäule besonders schwerwiegend. Deshalb ist der Geschädigte bis heute – fünf Monate nach dem Vorfall – noch nicht arbeitsfähig.

Der von Rechtsanwalt Franz Schlama vertretene Angeklagte gestand, dass er den Hausmeister zu Boden gestoßen hatte. Geschlagen wollte er ihn jedoch nicht haben. Wie aber sollten sonst die Gesichtsverletzungen – fotografiert und dokumentiert im Klinikum – entstanden sein, fragte Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Peter Frischholz. Bände spreche zudem das Vorstrafenregister.

Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung war der Angeklagte in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 15 Mal aufgefallen. Zuerst wurde er zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt, dann wegen 14 fast gleichartiger Taten zu eineinviertel Jahren. Die Gefängnisstrafe hatte der Verheiratete zur Hälfte absitzen müssen, dann war er auf Bewährung entlassen worden. Noch in der Bewährungszeit kam es zum angeklagten Vorfall.

Frischholz beantragte zwei Jahre und zehn Monate. Verteidiger Schlama hielt dies für „deutlich überzogen“. Er meinte, dass sein Mandant jetzt gute Ansätze zeige, sozial eingeordnet zu leben. Er bemühe sich und habe sogar Arbeit in Aussicht. Deshalb würde ein Jahr Freiheitsstrafe ausreichen, das zudem zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Richter Hubert Windisch und die beiden Schöffinnen verurteilten den Mann zu einem Jahr und vier Monaten – ohne Bewährung. Die 14 ähnlichen Taten, wegen denen er 2018 verurteilt worden war, zeigten, dass er „völlig ausrastet, wenn ihm etwas nicht passt“, stellte Windisch fest. Eine „günstige Prognose“, wie sie Voraussetzung für Bewährung ist, sei „äußerst fraglich“.

Weiden in der Oberpfalz19.10.2020
 
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