Weiden in der Oberpfalz
19.10.2020 - 09:20 Uhr

Drogenschmuggler-Prozess: Staatsanwalt nimmt Berufung zurück

Die ganze Großfamilie eines Rauschgiftschmugglers war zu seiner Berufungsverhandlung vor dem Weidener Landgericht aus Österreich angereist. Der Staatsanwaltschaft war die vorher verhängte Strafe zu mild gewesen.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Symbolbild: David-Wolfgang Ebener
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Wegen „bewaffneter Einfuhr von Betäubungsmitteln“ verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch Anfang Juni einen 35-Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Der Österreicher mit türkischer Abstammung war von seinem Heimatort Linz aus nach Cheb (Eger) gefahren, um sich dort zu vergleichsweise billigen Preisen mit Crystal einzudecken. Mit 64,16 Gramm hatten ihn die Polizisten nahe Waldsassen erwischt und im Auto ein Messer und eine Schlagwaffe gefunden. Er war gleich bei seiner Festnahme geständig gewesen und hatte Windischs Urteil auch akzeptiert. Doch der Staatsanwaltschaft war die Strafe zu mild gewesen, da schon die Mindeststrafe zwei Jahre beträgt, wie Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Peter Frischholz feststellte. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

In der Verhandlung vor Vorsitzendem Richter Reinhold Ströhle entspann sich eine intensive Diskussion zwischen Frischholz und den Verteidigern des erstinstanzlich Verurteilten, den Rechtsanwälten Dr. Georg Karl und Peter Sailer. Obwohl grundsätzlich nur bis zum Fünffachen der „nicht geringen Menge“ von einem „minder schweren Fall“ ausgegangen wird, sei es trotzdem manchmal möglich, davon abzuweichen. Karl zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Thematik und betonte, dass es einen Unterschied bedeute, ob einer Drogen in Tschechien kaufe und diese in Weiden „verticke“ oder ob er sie nach Österreich bringe. Sailer betonte, dass sein Mandant die Drogen eindeutig nur für den Eigenbedarf gekauft habe. Staatsanwalt Frischholz konterte: „Zumindest hat man ihm nichts Gegenteiliges beweisen können!“

Frischholz bot an, dass bei „mäßig erhöhtem Strafmaß“ die Vollstreckung der Strafe in Österreich, nahe bei den Verwandten des Angeklagten, erledigt werden könnte. Der Familienclan, zehnköpfig aus Linz und Umgebung zur Verhandlung angereist, stehe offenbar fest zu ihm. Allerdings sei die Überstellung nach Österreich in Corona- Zeiten eventuell schwierig, merkten die Verteidiger an.

Richter Ströhle gab zu erkennen, dass er die zweieinviertel Jahre zwar „für am untersten Rand“ aber doch „tragbar“ halte. Nach Rücksprache nahm Frischholz die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück. Die Verurteilung wurde dadurch rechtskräftig und der verheiratete Arbeiter ging sofort von der U-Haft in Strafhaft.

Weiden in der Oberpfalz16.10.2020
 
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