(jak) "Die Zahlen muss man aber mit Vorsicht genießen", betont der Polizeisprecher. Denn einzeln erfasst werden Drohnen-Fälle bei der Polizei nicht. Die genannten Fallzahlen seien händisch herausgesucht und könnten daher etwas abweichen.
Für die nördliche Oberpfalz (Stadt Weiden, Landkreis Neustadt/WN und Landkreis Tirschenreuth) meldet Brück folgende Zahlen: 6 Vorgänge in 2015, 7 in 2016, 14 in 2017 und bislang 7 in 2018. "Vorgänge mit Drohnen sind für uns Einzelfälle", unterstreicht Brück mit Blick auf die großen Fallzahlen in anderen Bereichen der polizeilichen Kriminalitätsstatistik.
Bei den genannten Drohnen-Vorgängen handle es sich größtenteils um Mitteilungen von Bürgern, die eine Drohne gesichtet haben sowie um die darauf folgenden Prüfungen durch die Polizei. Rund ein Drittel dieser Überprüfungen endeten in Anzeigen, zum Beispiel wegen des Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz, wegen Beleidigungen oder Nachstellungen von Personen mit der Hilfe von Drohnen.
Grundsätzlich können Drohnen-Vorgänge diverse gesetzliche und polizeiliche Bereiche berühren, zum Beispiel das Strafrecht (bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Körperverletzungen durch abgestürzte Drohnen oder Kollisionen), das Jagd- und Naturschutzgesetz, das Emissionsschutz- und das Urheberrecht. "Wir können nur mahnend den Finger heben", so der Polizeisprecher. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Durch die Kennzeichnungspflicht lassen sich bei einer abgestürzten Drohne Rückschlüsse auf den Piloten ziehen, der sich bei Verstößen natürlich verantworten muss."
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Selbst setze die Oberpfälzer Polizei Drohnen noch nicht ein, erzählt der Polizeisprecher. Allerdings gebe es bei der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus derzeit eine polizeiliche Drohne in der Erprobungsphase. Für fachspezifische Fragen gebe es "luftfahrtsachverständige Kollegen", die direkt weiterhelfen oder ihre Kollegen auf kurzem Dienstweg bei der Beantwortung der Fragen von Bürgern und Drohnen-Steuerern unterstützen.



















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