Weiden in der Oberpfalz
06.05.2026 - 16:46 Uhr
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Familienvater wegen Besitz und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen verurteilt

Ein Familienvater wird vom Schöffengericht zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Grund sind Missbrauchsdarstellungen von Kindern, die der Mann sammelte und verbreitete.

Ein 59-Jähriger ist wegen Erwerbs, Besitzes und Verbreitens von Missbrauchsdarstellungen zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Symbolbild: Britta Pedersen/dpa
Ein 59-Jähriger ist wegen Erwerbs, Besitzes und Verbreitens von Missbrauchsdarstellungen zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Einen bisher unbescholtenen Familienvater aus einer Umlandgemeinde Weidens hat das Schöffengericht am Dienstag wegen Erwerbs, Besitzes und Verbreitens von Missbrauchsdarstellungen zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 6000 Euro an „Donum Vitae“ zahlen.

Der Mann hatte ab Oktober 2024 mit diversen Chat-Partnerinnen und -Partnern Vertrauen aufgebaut, um von diesen Nacktbilder von Kindern zu bekommen. Die Chat-Partner behaupteten ihm gegenüber, Töchter im Alter von sieben und acht Jahren zu haben. Einmal wurde ihm auch ein Nacktbild eines etwa zwölf Jahre alten Jungen zugesendet. Eine weitere Gesprächspartnerin bot ihm Bilder ihrer neunjährigen Tochter an. Wenn der 59-Jährige mit einem Mädchen direkt kommunizierte, forderte er sie auf, ihm Bilder in „sexuell erregender“ Pose zuzusenden.

Nach einem Hinweis des amerikanischen FBI durchsuchte die Kriminalpolizei am 1. Juni vergangenen Jahres seine Wohnung und beschlagnahmte seinen PC und andere Speichermedien. Der Mann gab sehr schnell zu, dass nur er der Nutzer gewesen sei. In der Verhandlung gestand der Angeklagte die Taten. Er sei in die Sache „reingerutscht“ – und nicht mehr rausgekommen. Staatsanwältin Ute Forster kreidete dem nicht Vorbestraften an, dass er wiederholt und planmäßig auf Kinder eingewirkt hatte. Zugute hielt ihm die Anklägerin seine soziale Einbindung und das Geständnis.

Forster beantragte zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Stephan Wanninger, stellte in seinem Plädoyer fest, dass es „alles andere als gesichert sei, dass seinem Mandanten tatsächlich Kinder geschrieben hätten“. Auch seien die Bilder, die ihm zugesandt worden waren, nicht auf Abruf gemacht worden, sondern seien bereits vorhanden gewesen. Wanninger plädierte auf ein Jahr mit Bewährung.

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