Die Coronakrise bringt die Kommunen, die finanziell weit überwiegend ohnehin nicht auf Rosen gebettet sind, weiter in die Bredouille. Ein wenig Linderung in der Pandemie verspricht in dieser Hinsicht der Freistaat: 8,52 Millionen Euro an Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen überweist er heuer an die Stadt Weiden und den Landkreis Neustadt. Das teilte Landtagsabgeordneter Stephan Oetzinger (CSU) am Donnerstagnachmittag mit, nachdem der bayerische Finanz- und Heimatminister, Albert Füracker, die Summen bekanntgegeben hatte.
Den Löwenanteil in der Region erhält erneut die Stadt Weiden. Von den 8,52 Millionen Euro entfallen allein 7,5 auf die schwer gebeutelte Max-Reger-Stadt, die mit hohen Einnahmeverlusten zu kämpfen hat und unter anderem eine Reihe von Schulgebäuden sanieren muss. „Gerade für die Stadt Weiden habe ich mich mit Nachdruck bei Herrn Staatsminister Füracker eingesetzt, da diese nach wie vor den größte Bedarf hat, was auch der kommunale Haushalt der Stadt mit einem immensen Investitionsbedarf zeigt", erklärt Oetzinger. Tatsächlich bekommt sie nochmals mehr staatliche Hilfen als im vergangenen Jahr, als es 6,7 Millionen Euro gab. Seit 2013 flossen damit 46,7 Millionen Euro an Stabilisierungshilfen nach Weiden.
Den Landkreis Neustadt und Kommunen des Kreises bedachte der Freistaat im selben Zeitraum mit 19,5 Millionen Euro. Aktuell gibt es 1,02 Millionen. Davon erhält der Landkreis selbst 100.000 Euro, die Stadt Windischeschenbach 600.000 Euro sowie der Markt Moosbach 320.000 Euro.
„Unsere staatliche Hilfe zur Selbsthilfe in Bayern hat sich bewährt", urteilt Stephan Oetzinger. Er freue sich, dass der Freistaat betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreisen, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, "besonders auch in Corona-Zeiten" zur Seite stehe und Sonderbelastungen abfedere. "Gerade als ehemaliger Bürgermeister ist mir der große Nutzen dieses Instruments bewusst.“
Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen
Landesweit zahlt der Freistaat heuer 120 Millionen Euro an Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen aus. Mit Bedarfszuweisungen sollen unter anderem die Konsolidierung der Haushalte bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung vorangetrieben und andere Sonderbelastungen ausgeglichen werden. „Das kann bei Gewerbesteuerausfällen oder nach der Bewältigung von Unwetterkatastrophen der Fall sein“, erläutert Landtagsabgeordneter Stephan Oetzinger. „Sogenannte Stabilisierungshilfen eröffnen dagegen besonders strukturschwachen Kommunen neue Handlungsspielräume, indem sie bei der Schuldentilgung helfen." Die Mittel werden jedes Jahr von einem Verteilerausschuss vergeben, dem das Finanz- und das Innenministerium sowie alle vier kommunalen Spitzenverbände angehören. Dabei spielen insbesondere harte Faktoren wie die Pro-Kopf-Verschuldung, die freie Finanzspanne und die Steuerhebesätze eine Rolle.
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