Welche Bestimmungen gelten für Vereinsversammlungen in Gaststätten?
Eine Vereinsversammlung gilt laut Gesundheitsministerium grundsätzlich als öffentliche Veranstaltung außerhalb privater Räume. Die Regeln dafür ergeben sich aus §4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Dazu zählt, dass der Zugang durch die 2G-plus-Regel bestimmt wird. Aber es gibt Ausnahmen und Wahlmöglichkeiten.
Wer ist bei der Jahreshauptversammlung eines Vereins in einer Gaststätte für das Hygienekonzept verantwortlich?
Je nachdem welche Regeln gewählt werden, ist der Vorstand des Vereins oder der Betreiber der Gaststätte für das Hygienekonzept verantwortlich. Werden die Veranstaltungsregeln gewählt, ist der Verein verantwortlich. Werden die Gaststättenregeln gewählt, der jeweilige Wirt.
Muss diese Wahl zwischen Verein und Gastwirt dokumentiert werden?
Ja. "Gastwirt und Veranstalter müssen sich vorher auf die Ausgestaltung der Veranstaltung einigen und dies für jeweilige Kontrollen schriftlich dokumentieren", heißt es aus dem Gesundheitsministerium in München. Falls dies nicht erfolge, würden die Regelungen für die Gastronomie gelten.
Was bedeutet es, wenn die Regeln für Veranstaltungen gewählt werden?
Die Veranstaltung muss als geschlossene Gesellschaft in abgetrennten Räumen stattfinden, damit die Veranstaltungsregel gewählt werden kann. Der Zugang wird in diesem Fall durch §4 der 15. BayIfSMV bestimmt: Also geimpft und genesen sowie zusätzlich getestet. Wer geboostert ist, ist vom Test befreit. Ausnahmen gibt es nur für Personen bis zum Alter von 14 Jahren. Darüber hinausgehende Ausnahmen für minderjährige Schülerinnen und Schüler gibt es laut bayerischem Gesundheitsministerium nicht.
Gibt es eine Sperrstunde, wenn die Veranstaltungsregeln gewählt werden?
Nein. Wenn die strengeren Zugangsvoraussetzungen für Veranstaltungen gelten, entfällt die Sperrstunde. Tanz und laute Musikbeschallung sind möglich. Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten, der beim Sitzen am Tisch und – aus der Natur der Sache – beim Tanzen entfällt. Es dürfen aber nur maximal 25 Prozent der Kapazität genutzt werden bzw. so viele Teilnehmer zugelassen werden, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Sollte das Hygienekonzept des Veranstalters schriftlich vorliegen?
Ja. So kann der Vorstand des Vereins dokumentieren, dass es ein Schutz- und Hygienekonzept gibt. Es sollte auch von den jeweils Verantwortlichen unterschrieben werden.
Was gilt, wenn die Gastronomieregeln gewählt werden?
Wählt der Veranstalter in Abstimmung mit dem Gastwirt für die Veranstaltung die für den Besuch gastronomischer Betriebe geltenden Regelungen, gilt die 2G-Regelung. Zudem können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, teilnehmen. Allerdings gelten dann auch die Einschränkungen für gastronomische Betriebe: Es gilt die Sperrstunde ab 22 Uhr. Tanz und laute Musikbeschallung sind nicht erlaubt.
Was ist mit der Maskenpflicht?
Sowohl bei Veranstaltungen nach Gastronomieregeln als auch bei Veranstaltungen nach Veranstaltungsregeln entfällt beim Sitzen am Tisch die Maskenpflicht. In allen anderen Konstellationen – auch beim Tanzen bei Veranstaltungen nach Veranstaltungsregeln – gilt Maskenpflicht, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Können auch Ungeimpfte an Vereinsversammlungen teilnehmen?
Ungeimpfte können sowohl bei Wahl der Veranstaltungsregelungen als auch bei der Gastronomieregeln nur teilnehmen, wenn diese Personen genesen sind. Bei der Wahl der Veranstaltungsregelungen gilt 2G plus, daher ist zusätzlich ein negativer Corona-Test erforderlich.























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