Ausgerechnet in ihrer letzten Verhandlung in Weiden musste Staatsanwältin Franziska Hofmann eine Niederlage hinnehmen. Sie hatte eineinhalb Jahre ohne Bewährung gefordert. Das Schöffengericht urteilte aber gemäß Rechtsanwalt Engelbert Schedls Antrag auf Freispruch. Hofmann wechselt zum 1. Juni an das Amtsgericht Schwandorf. Sie wird dort Richterin.
In einem als Problemgebiet bekannten Weidener Stadtteil hatte die Kripo Ende August letzten Jahres mehrere Wohnungen nach Rauschgift durchsucht. Im Wohnzimmer einer 47-Jährigen fanden sie mehrere Kleinmengen Methamphetamin, 74 Gramm Haschisch in Brocken und eine 100-Gramm-Platte Haschisch, verpackt in Alufolie und eine Wolldecke.
Mit Letzterer habe sie nichts zu tun, sagte die Frau bei der Wohnungsdurchsuchung und nun auch vor Gericht. Da die Polizei auf der Alufolie einen Fingerabdruck des Freundes der Weidenerin fand, ordnete sie diesem die Haschischplatte zu. Deshalb stand der 30-Jährige nun wegen Besitzes von Betäubungsmittel und Handel damit vor dem Schöffengericht.
Die 47-Jährige, deren eigenes Verfahren in zwei Wochen ansteht, bestritt, dass die Platte ihr selbst, ihrem Ex-Mann oder ihrem Freund, dem Angeklagten, gehöre. Obwohl sich auf dessen sichergestelltem Smartphone verdächtige Bilder befanden – er hielt größere Bargeldsummen und Rauschgift in den Händen – wollte der 30-Jährige absolut nichts mit der Haschischplatte zu tun gehabt haben.
Für Staatsanwältin Hofmann aber waren die Bilder aussagekräftig genug. Man habe „die Spitze eines Eisbergs“ gefunden. Sie forderte, den Angeklagten wegen Besitzes und Handelns mit Drogen zu verurteilen. Verteidiger Schedl wies in seinem Plädoyer Hofmanns Schlussfolgerungen als „Mutmaßungen und Spekulationen“ zurück. Keinen einzigen Fall von Handeltreiben seines Mandanten habe der ermittelnde Kriminalhauptkommissar aufzeigen können. Der Fingerabdruck auf der Verpackung des Rauschgifts könne nicht als Beweis gewertet werden, dass es dem Angeklagten gehörte.
Richter Hubert Windisch und die Schöffen sahen die Sache genauso und sprachen den Bauarbeiter frei, auch wenn, so Windisch, „gewisse Zweifel“ blieben. Aber in Deutschland habe der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ einen hohen Stellenwert.













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