Die Vernehmungen mehrerer Polizeibeamter und der Mitbewohner eines Mehrfamilienwohnhauses in der Innenstadt nahm den zweiten Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer in Anspruch. Eine mittlerweile 30-jährige Frau war angeklagt, in der Nacht zum Karfreitag ihren Freund nach einem heftigen Streit mit einem Messer am Oberschenkel und mit einer Schere am Ohr verletzt zu haben. Am Ende stand ein Freispruch.
"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich" zitierte ein Polizeibeamter eine Redensart. Der im Kriminaldauerdienst beschäftigte 50-Jährige hatte in der Tatnacht den 29-jährigen Freund der Frau vernommen. Schon damals habe dieser keinen Strafantrag stellen wollen. Das Paar habe demnach in einer "On-Off-Beziehung" gelebt.
Weitere Polizisten schilderten die Festnahme der geschiedenen Hausfrau, nachdem sich die Situation als versuchtes Tötungsdelikt dargestellt hatte. Nachbarn hatten nach Lärm, lauten Hilferufen und Drohungen der Frau, wie "Ich bring' dich um. Ich stech' dich ab", die Polizei benachrichtigt. Den verletzten Mann ließen die Beamten ins Klinikum bringen, wo seine leichten, aber stark blutenden Verletzungen versorgt wurden.
Die "relativ ordentliche" Wohnung der Angeklagten habe Spuren des Streits aufgewiesen. Das Türblatt zum Bad sei durch zahlreiche Stiche von innen und außen beschädigt gewesen, berichtete ein Beamter der Spurensicherung. Ein benachbartes Paar hatte die Polizei gerufen. Dass es in dem mehrstöckigen Mietshaus des öfteren laut zugegangen sei, sagten mehrere Bewohner aus. Eine Nachbarin erzählte von ihrem Eindruck, der Mann und die 30-Jährige hätten eine "feste Beziehung" gehabt. Erst vor wenigen Tagen - nachdem die Frau auf Antrag ihres Verteidigers Michael Haizmann wieder auf freien Fuß gesetzt worden war - habe sie die beiden händchenhaltend und sich küssend gesehen.
Nach Ansicht des Gerichts unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Gerhard Heindl sowie von Oberstaatsanwalt Bernhard Voit und Rechtsanwalt Haizmann lässt sich das Tatgeschehen nicht rekonstruieren. Nicht ausgeschlossen könne werden, dass die Frau in Notwehr handelte. Deshalb gab es den Freispruch.
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