Mit fast 13,2 Millionen Euro bezuschusst der Freistaat Bayern kommunale Hochbaumaßnahmen in Weiden und im Landkreis Neustadt/WN. 7 Millionen Euro fließen in Bauprojekte in Weiden, mehr als 6 Millionen gehen an den Landkreis und kreisangehörige Gemeinden. Das gaben die Landtagsabgeordneten Stephan Oetzinger (CSU), Tobias Gotthardt (Freie Wähler) und Annette Karl (SPD) bekannt.
Das meiste Fördergeld, konkret 5 Millionen Euro, fließt in die Generalsanierung und Erweiterung der Pestalozzischule in Weiden. Auf Platz zwei und drei folgen die Generalsanierung des Gymnasiums Neustadt samt Sporthalle (1,6 Millionen) und die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule in Floß (1,5 Millionen). Auf Platz vier landet mit 1 Million Euro die Generalsanierung der Sport- und Schwimmhalle der Hans- und Sophie-Scholl-Realschulen in Weiden.
Die Fördergelder stammen aus dem kommunalen Finanzausgleich und dem Corona-Investitionsprogramm. Die landesweit geförderten Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden erhalten in diesem Jahr eine Rekordsumme von insgesamt über 1 Milliarde Euro für Hochbaumaßnahmen.
Die geförderten kommunalen Baumaßnahmen im Überblick:
- Gemeinde Altenstadt/WN: Umbau und Sanierung Mittelschule, 145.000 Euro
- Stadt Eschenbach: Neubau Kinderkrippe durch die Stadt, 400.000 Euro
- Gemeinde Flossenbürg: Umbau und Sanierung Grundschule, 130.000 Euro
- Markt Floß: Generalsanierung Grund- und Mittelschule, 1.500.000 Euro
- Landkreis Neustadt/WN: Generalsanierung Schwimmhalle Eschenbach (Anteil Schulsport), 78.000 Euro; Generalsanierung Gymnasium Neustadt mit Sporthalle, 1.600.000 Euro; Umbau, Erweiterung, Generalsanierung und Ersatzneubau Lobkowitz-Realschule in Neustadt sowie Generalsanierung Sporthalle, 185.000 Euro
- Gemeinde Theisseil: Erweiterung Kindertageseinrichtung Letzau, 35.000 Euro
- Stadt Neustadt/WN: Barrierefreier Umbau Mittelschule, 50.000 Euro; Umbau und Generalsanierung Kindertageseinrichtung St. Joseph, 100.000 Euro
- Markt Luhe-Wildenau: Erweiterung Kinderhaus St. Michael Oberwildenau, 100.000 Euro
- Gemeinde Pirk: Neubau Kinderkrippe, 200.000 Euro
- Stadt Pleystein: Generalsanierung Grundschule, 700.000 Euro
- Stadt Pressath: Umbau Grund- und Mittelschule, 85.000 Euro
- Gemeinde Püchersreuth: Generalsanierung und Umbau Kindertageseinrichtung Wurz, 50.000 Euro
- Markt Tännesberg: Baukostenzuschuss zu Generalsanierung und Erweiterung Kindergarten St. Martin durch die katholische Kirchenstiftung Tännesberg, 300.000 Euro
- Gemeinde Trabitz: Neubau Kindertageseinrichtung, 100.000 Euro
- Stadt Vohenstrauß: Baukostenzuschuss zu Umbau, Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus „Don Bosco" durch die katholische Kirchenstiftung Vohenstrauß, 95.000 Euro; Umbau und Generalsanierung Sporthalle, 250.000 Euro
- Markt Waidhaus: Baukostenzuschuss zur Erweiterung Kinderhaus St. Emmeram durch die katholische Kirchenstiftung Waidhaus, 300.000 Euro
- Markt Waldthurn: Erweiterung Kindertageseinrichtung St. Josef, 150.000 Euro
- Stadt Weiden: Baukostenzuschuss Neubau Kinderkrippe in Rothenstadt, 400.000 Euro; Ersatzneubau Kinderhaus „Kreuz Christi“ durch die Stadtbau GmbH, 600.000 Euro; Generalsanierung Sport- und Schwimmhalle Hans- und Sophie-Scholl-Realschulen, 1.000.000 Euro; Generalsanierung und Erweiterung Pestalozzi-Mittelschule mit Ersatzneubau Sporthalle, 5.000.000 Euro
- Bezirk Oberpfalz: Neubau Schule für Kranke am Standort Weiden, 300.000 Euro
Kommunaler Finanzausgleich
- Kommunaler Finanzausgleich deckt wiederkehrende finanzielle Belastungen der Kommunen durch pauschale Leistungen wie Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen ab.
- Pauschalen werden durch spezielle Projektförderungen als freiwillige Leistungen ergänzt.
- Mittel werden für die Förderung von Einzelinvestitionen eingesetzt, deren Realisierung für die Kommunen oftmals nicht ohne zusätzliche Mittel möglich wäre. Typisches Beispiel ist die Hochbauförderung.
- Hochbauförderung soll gewährleisten, dass in allen Regionen Bayerns in etwa die gleiche kommunale Infrastruktur für Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten werden kann.
- Empfänger fer Zuweisungen sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände.
- Bei der Bemessung der Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers berücksichtigt.

















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