Zwei Tschechen waren im November vom Amtsgericht Tirschenreuth wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Monaten mit und zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Sie waren angeklagt gewesen, einem 43-Jährigen eine "gehörige Abreibung" verpasst zu haben, weil dieser eine Affäre mit der Ehefrau eines der beiden Männer hatte. Bei dem Überfall auf den Arbeitslosen vor einem Betrieb im Landkreis Tirschenreuth, wo die beiden Metallarbeiter und auch deren Ehefrauen beschäftigt sind, sollten Schläge und auch Tritte gegen den Kopf und den Oberkörper von beiden gesetzt worden sein. Das Opfer hatte eine Schädelprellung und leichte Platzwunden davongetragen.
Protokollführung kritisiert
In der Berufungsverhandlung vor der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts am Donnerstag in Weiden stellte sich nun heraus, dass weder der Geschädigte, noch ein 30-jähriger Zeuge, gesehen hatten, dass auch der Jüngere der Angeklagten zugeschlagen oder getreten hat. Die Aussage des 46-jährigen Angeklagten bei der Polizei, dass sein Kumpel auch tätig gewesen war, wurde als nicht verwertbar abgeurteilt, weil gewisse Zweifel an der Qualifikation des Dolmetschers bei der polizeilichen Vernehmung verblieben. Auch die Protokollierung in der Polizeidienststelle in Wunsiedel hatte zu wünschen übrig gelassen, stellte Verteidiger Marc Steinsdörfer fest.
Widersprüchliche Aussagen
Staatsanwältin Anja Benner-Tischler hielt die Verurteilung durch das Tirschenreuther Gericht für immer noch richtig. Sie hätte dem 45-Jährigen sogar – unter Einbeziehung weiterer Vorahndungen – zu den zwei Jahren noch zwei Monate drauf gegeben. Bei dem etwas Älteren, dem gehörnten Ehemann, sollten es, wie in der erstinstanzlichen Verurteilung sieben Monate und zwei Wochen mit Bewährung bleiben, so die Staatsanwältin.
Rechtsanwalt Steinsdörfer jedoch plädierte für den 45-Jährigen Kompagnon auf Freispruch und hatte Erfolg damit. Ausschlaggebend, so die Begründung, sei der Dolmetscher in Wunsiedel gewesen, der anscheinend komplexe Sachverhalte und juristische Ausdrücke nicht hatte übersetzen können, Außerdem hatte es widersprüchliche Zeugenaussagen gegeben.
Den 46-jährigen Verheirateten verurteilten Richter Reinhold Ströhle und die Schöffen schließlich zu sechseinhalb Monaten auf Bewährung - einen Monat weniger als in erster Instanz. Der Mann, so berichtete er in der Verhandlung, habe sich mittlerweile mit seiner Frau, mit der er seit 20 Jahren verheiratet ist, ausgesöhnt.















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