Der Prozess um die Vergewaltigung einer Frau in einem Toilettengebäude in Tirschenreuth ist zu Ende. Die Richter der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Weiden, Dr. Marco Heß, Florian Bauer und Matthias Bauer, verurteilten den 64-jährigen Angeklagten zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Der Mann hat vor knapp zwei Jahren eine 52-Jährige nahe der "Einkaufs-Oase" in Tirschenreuth vergewaltigt.
Was sich damals genau an den Toiletten auf dem Großparkplatz abspielte, wurde während der zwei Prozesstage rekapituliert. Die Frau saß demnach auf einer Parkbank, die häufig von der örtlichen "Trinker-Szene" genutzt werde. Schon hier habe der ledige Mann sie belästigt. Als sie die Toilettenanlage aufsuchte, habe der Mann sie verfolgt. Er habe sie körperlich bedrängt und Sex gefordert. Die Frau wehrte sich, schrie um Hilfe. Der 65-Jährige schlug daraufhin ihren Kopf gegen die Wand und missbrauchte die Frau mit seiner Hand im Intimbereich.
Hilfe von zwei Frauen
Die Hilferufe hatten zwei Frauen alarmiert. Nur weil sie auftauchten, habe das Opfer schließlich flüchten können. Dabei sei die 52-Jährige jedoch auf eine Grünfläche vor der Toilette gestürzt, wo sich der Mann wieder auf sie geworfen habe. Als sich die Polizei näherte, sei der Täter in Richtung Innenstadt geflüchtet. Dank der Beschreibung der Zeuginnen habe der auffällig Gekleidete nach kurzer Fahndung gefasst werden können.
In der Verhandlung berichtete Psychiater Dr. Dr. Roland Weißer, Oberarzt am Bezirksklinikum, von der Lebensgeschichte des Angeklagten. Einen Schulabschluss hat er nicht. Seine Intelligenz sei vermindert, liege eher auf dem Niveau eines Kindes. Der dauerhafte Alkoholkonsum sorge zusätzlich dafür, dass sich der Mann nicht unter Kontrolle hat und wenig Einsicht für sein Verhalten zeige. Weißer berichtete von diversen Vorfällen, wie Hakenkreuz-Schmierereien, Beleidigungen und Angriffen gegen Pflegekräfte im Klinikum. Wegen seiner Gewalt-Exzesse kam der Angeklagte seit dem Jugendalter immer wieder in verschiedene Einrichtungen. Auch ist es nicht das erste Sexualdelikt, das gegen den 64-Jährigen im Raum steht.
Dauerhafte Unterbringung
Das Urteil des Arztes war eindeutig: Auch künftig seien Straftaten wie bisher von dem Mann zu erwarten. Staatsanwältin Carolin Ammon beantragte wegen Vergewaltigung und Körperverletzung fünf Jahre Freiheitsstrafe und zusätzlich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der einschlägig Vorbestrafte zeige keine Reue und müsse wegen hoher Wahrscheinlichkeit der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit auf Dauer untergebracht werden.
Verteidiger Rechtsanwalt Rouven Colbatz sah die Steuerungsfähigkeit seines Mandanten zum Tatzeitpunkt für vollständig aufgehoben an. Deshalb beantragte er einen Freispruch und die Unterbringung auf Bewährung auszusetzen. Das Gericht ordnete neben der Haftstrafe auch eine unbefristete psychiatrische Unterbringung im Bezirksklinikum an. Laut Gesetz wird diese in regelmäßigen Abständen überprüft.
Maßregeln im Strafgesetzbuch (StGB)
- Paragraf 63: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Paragraf 64: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Paragraf 66: Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

















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