Weiden in der Oberpfalz
16.01.2024 - 14:57 Uhr
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Hirntote Patientin im Klinikum verstorben: Verfahren geht trotzdem weiter

Nach mehreren Monaten und mitten in einem Rechtsstreit um ihr Schicksal ist die laut Klinikum Weiden als hirntot geltende Patientin verstorben. Wie es in dem Fall juristisch weitergeht, ist unklar.

Nach mehreren Monaten und einem Rechtsstreit ist die laut Klinikum Weiden als hirntot geltende Patientin am Freitag verstorben. Symbolbild: Gabi Schönberger
Nach mehreren Monaten und einem Rechtsstreit ist die laut Klinikum Weiden als hirntot geltende Patientin am Freitag verstorben.

Nun hat auch das Herz aufgehört zu schlagen: Eine wohl seit Monaten als hirntot geltende Patientin im Weidener Klinikum ist am Wochenende verstorben. Der Pressesprecher des Landgerichts Weiden, Matthias Bauer, bestätigte am Dienstag, dass die Parteienvertreter in einem Verfahren um die Behandlung der Frau telefonisch mitgeteilt hätten, dass diese verstorben sei.

Seit 29. September wurde der Körper der 58-Jährigen durch Maschinen am Leben erhalten. Ihr Ehemann zweifelte die Feststellung der Ärzte an und forderte auf rechtlichem Weg die Aufrechterhaltung der lebenserhaltenden Maßnahmen. Dazu zählte auch eine Chemotherapie. Die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Kliniken AG und dem 61-jährigen Ehemann der seit 2006 krebskranken Frau sorgte über Wochen hinweg für Gesprächsstoff in der Region.

Ehemann konnte es nicht akzeptieren

Nach einer einstweiligen Verfügung, die der Ehepartner veranlasst hatte, arbeiteten die Maschinen an der Krebspatientin weiter. Insgesamt drei Gutachter bestätigten den Hirntod. Trotz medizinisch aussagekräftiger Tests und einer Nulllinie bei der Hirnstrommessung am 20. Dezember wollte der 61-Jährige seine Frau nicht gehen lassen. Im Laufe der letzten Monate zweifelte der Ehemann die Diagnosen der Weidener Ärzte ebenso an wie die der externen Gutachter.

Nach 106 Tagen

Nach 106 Tagen hat nun das Herz der Frau am Wochenende im Klinikum Weiden aufgehört zu schlagen. Am Freitag, 19. Januar, sollte der juristische Streit um die weitere Behandlung der Frau vor dem Landgericht weitergehen. Wie nach der neuen Wendung verfahren wird, blieb zunächst unklar. "Der Termin am Freitag findet wie terminiert statt", teilt Gerichtssprecher Bauer mit. Es bleibe abzuwarten, ob und inwieweit die Anträge des Klägers angepasst werden. "Ein schriftlicher Parteivortrag, wonach die Patientin verstorben ist, liegt derzeit noch nicht vor."

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Kommentare

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Amberg in der Opf. ist schön.

Ich frage mich wie es denn dem Pflegepersonal, Krankenschwestern und Ärzten damit geht. Das ist doch unerträglich. Hoffe das Gericht entscheidet human.

17.01.2024
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