Weiden in der Oberpfalz
21.12.2023 - 16:57 Uhr
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Gutachterin bestätigt Hirntod, doch der Ehemann möchte es nicht wahrhaben

Das Landgericht Weiden hat am Mittwoch über das Schicksal der als hirntot geltenden Frau am Klinikum verhandelt. Der Mann kämpft vehement gegen ein Abschalten der Maschinen an. Die dritte Gutachterin erklärt sie ebenfalls für hirntot.

Richterin Christina Schlegl, Landgerichtsvizepräsident Josef Hartwig und Richter Thomas Hys (erste Zivilkammer des Landgerichts Weiden) haben am Mittwoch die Einschätzungen einer dritten Gutachterin angehört. Bild: Schönhofen
Richterin Christina Schlegl, Landgerichtsvizepräsident Josef Hartwig und Richter Thomas Hys (erste Zivilkammer des Landgerichts Weiden) haben am Mittwoch die Einschätzungen einer dritten Gutachterin angehört.

Die Stimmung im Verhandlungsraum ist aufgeladen. Die Fronten verhärtet und die Blicke der Klinikvertreter starr. Unruhig lauscht der 61-jährige Kläger den Ausführungen der Sachverständigen am Mittwoch. Sie ist bereits die dritte Expertin, die sich mit dem Fall beschäftigt. Und bestätigt, was ihre Kollegen bereits zuvor festgestellt haben. Seit dem 29. September gilt seine Ehefrau laut Klinikum Weiden als hirntot. Diese Diagnose bedeutet eigentlich das Einstellen aller lebenserhaltenden Maßnahmen. Doch der Mann und die beiden gemeinsamen Söhne versuchen seitdem mit allen juristischen Mitteln am Leben der seit 2006 krebskranken Frau festzuhalten. Während der Ausführungen von Dr. Stefanie Förderreuther, Neurologin am Innenstadtklinikum der LMU in München, ist ständig ein Murmeln aus der Ecke des Mannes zu hören.

„Sie hat ihren letzten Atemzug getan. Ihre Frau ist tot“, sagt Förderreuther sichtlich bewegt. Wild den Kopf schüttelnd und widersprechend, möchte der 61-Jährige diese Aussage nicht akzeptieren. Der Ehemann kann seine 57-jährige Frau nicht loslassen. Aus einem anfangs sachlichen Vortrag entwickelt sich im Laufe über mehrere Stunden hinweg eine Diskussion mit dem Ehemann. "Sie lügt", murmelt der Mann. Auch die Körpersprache der Söhne deutet auf Ablehnung der medizinischen Einschätzungen hin. Sie versuchen, Kommentare und Anmerkungen einzubringen. Verzweifelte Blicke, die Unverständnis ausdrücken. Vergebens. Die Gutachterin bleibt bei ihrer Auffassung.

Hirntot bestätigt

„Ich bestätige den Hirntod mit den vorher getroffenen Feststellungen“, sagt die Expertin. Sie erklärt den Laien im Raum, wie der Hirntod eines Menschen festgestellt wird. Worauf ein Arzt zu achten hat und welche Anzeichen auf einen irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen hinweisen. Kopf schüttelnd, mit dem Fuß wippend und den Händen über dem Kopf zweifelt der Ehemann ihre Arbeit an. Wenn er sich zu Wort meldet, weisen die Richter ihn vermehrt darauf hin, dass er kein Plädoyer führen soll. Aus Fragen an die Expertin werden Vorträge. Er versucht die Neurologin auf ihre vermeintlich fehlerhafte Feststellungen aufmerksam zu machen. „Ich wurde hier hinbestellt, um festzustellen, ob die Frau hirntot ist und nicht, ob die rechtliche Auslegung korrekt ist, ab welchem Zeitpunkt eine Person als tot erklärt werden kann“, sagt die Neurologin am Ende ihrer Erklärungen.

Verschlechterung des Zustandes

Die Messung der Hirnaktivität zeigte laut Förderreuther auch am Mittwochvormittag eine Nulllinie an. Alle Tests der Expertin fallen negativ aus. Auch auf ein Durchstechen der Nasenscheidewand zeigte sie keine Reaktion. Dabei handle es sich um einen "starken Schmerzreiz". Zudem reagieren die Pupillen nicht auf Lichteinfall. Sie sind "weit und Licht starr".

Seit August hat sich der Gesundheitszustand der Patientin verschlechtert. Nach Komplikationen kam es zu Schwellungen des Gehirns. Der Hirndruck erhöhte sich. Das führte zu Ausfallerscheinungen und mangelnder Durchblutung. Es handle sich um einen „Teufelskreis“. Trotz der Anspannung versucht die Expertin, die komplizierten Erkenntnisse darzulegen. Nach einem Blick in die Unterlagen wiederholt sie langsam: "Das Gehirn ihrer Frau wird nicht mit Blut versorgt". „Das ist falsch“, sagt der Ehemann und beharrt lautstark auf eine weitere Untersuchung zum Feststellen der Gehirn-Durchblutung.

Anzweifeln der Expertise

Im weiteren Verlauf der dreistündigen emotional aufgeheizten Befragung zweifelt der Ehemann immer wieder ihre Expertise an. Seiner Meinung nach hätte eine andere Therapie des Tumors stattfinden sollen. Die Metastasen im Gehirn seien durch eine Behandlung reversibel. Somit sei eine Richtlinie zur Todesfeststellung nicht eingehalten. Die Expertin erklärt wiederholt langsam, welche Auswirkungen die Erkrankung seiner Ehefrau für den Verlauf hat. „Der jetzige Zustand ihrer Frau ist das Ergebnis des Verlaufs über die letzten Monate hinweg. Nicht jeder Tumor kann mit einer Chemo behandelt werden“. Ihrer Meinung nach war die Vorgehensweise der Ärzte des Klinikums sehr sorgfältig. „Es wurde nichts übersehen. Es ist leider ein eindeutiges Ergebnis“.

Zeugenaussagen widersprechen sich

Die Befragungen der fünf Zeugen drehen sich vor allem um eins: die Bewegungen der Patientin. Die Aussagen darüber sind widersprüchlich. Die Söhne sprechen von Bewegungen im Gesicht, was laut Gutachterin auf Hirnaktivität hinweisen müsste. Jedoch stehen die Beobachtungen der Familie nicht im Einklang mit denen der Neurologin und des Klinikpersonals. "Die beschriebenen Bewegungen könnten ein Hinweis sein. Aber ich habe heute keine Reaktionen erkannt", sagt die Gutachterin mit einfühlsamem Blick. Sie erklärt, dass es typische spinale Phänomene gebe, die durch das Rückenmark ausgelöst werden können. Die Unterscheidung zwischen Reflex und wiederholten Reaktionen ist wichtig.

Urteil Anfang Januar erwartet

Nun muss die erste Zivilkammer des Landgerichts Weiden über das Schicksal der Patientin am Klinikum entscheiden. Die schwere Entscheidung müssen nach dem dritten Gutachten Landgerichtsvizepräsident Josef Hartwig und zwei weitere Richter treffen. Das offizielle Urteil soll nach dem 12. Januar verkündet werden. Eine Berufung ist möglich und würde eine endgültige Entscheidung herauszögern. Den Vertretern des Klinikums ist anzusehen, dass sie mit der Terminvergabe nicht glücklich sind. Ein dringend benötigtes Intensivbett werde so nur noch länger belegt.

Auch wenn es nach dem mehr als sechsstündigen Verhandlungstag keine Entscheidung gibt, scheint der Weg vorgezeichnet: Die Patientin ist wohl hirntot, eine weitere Behandlung dürfte deshalb kaum zu rechtfertigen sein. Die Einschätzung Förderreuthers ist eindeutig und stimmt mit den beiden vorausgehenden überein. Trotzdem dürfte der juristische Streit noch nicht vorbei sein: Der 61-Jährige hat Strafanzeige wegen Falschbehandlung seiner Frau gestellt.

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