Eine Patientin des Weidener Klinikums gilt nach Einschätzung der Ärzte seit September als hirntot. Die Familie der Frau möchte das Abschalten der lebenserhaltenden Geräte verhindern. Der Fall wird am Mittwoch, 20. Dezember, ein weiteres Mal vor dem Landgericht in Weiden verhandelt. Derzeit gibt es bereits zwei Gutachten, die den Hirntod der Frau bestätigen. Das Gericht soll nun darüber entscheiden, ob die Maschinen weiterhin laufen sollen oder nicht.
Eine Entscheidung, die möglicherweise weitreichende Folgen haben könnte. Bei dem Verhandlungstermin am Mittwoch soll ein weiterer Gutachter seine Beurteilung der Patientin präsentieren. Von einem Urteil nach diesem Prozesstag geht der Pressesprecher des Landgerichts Weiden, Richter Matthias Bauer, jedoch noch nicht aus.
Die 57-Jährige leidet an einer Krebserkrankung. Sie hat Tumore im Kopf. Die Krankheit ist bereits so weit fortgeschritten, dass die Ärzte am 29. September den Hirntod der Patientin feststellten. Üblich wäre nun, die lebenserhaltenden Maßnahmen abzustellen, doch genau das möchte der Ehemann der Frau verhindern. Und stellte daraufhin nach Angaben des Landgerichtspräsidenten Josef Weidensteiner einen Antrag, durch welchen das Klinikum Weiden dazu verpflichtet werden sollte, die Beatmung und die Krebstherapie fortzuführen. Das Amtsgericht habe dem Antrag per einstweiliger Verfügung stattgegeben. Die 57-Jährige wird nun weiterbehandelt. Anfang Dezember kam es daraufhin zu einer Verhandlung vor der zweiten Zivilkammer am Landgericht Weiden. Denn das Klinikum und der behandelnde Arzt hatten Berufung eingelegt. Nach derzeitigem Recht müssen Ärzte und Pfleger Patienten, die aus medizinischer Sicht als hirntot gelten, eigentlich nicht weiterbehandeln. Die Berufungskammer wies den Einspruch gegen die einstweilige Verfügung ab. Die endgültige Entscheidung ist somit verschoben. Am Mittwoch steht die Hauptverhandlung an. Es soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. Die Patientin liegt momentan weiterhin auf der Intensivstation. Sie wird beatmet und die onkologische Behandlung wird fortgesetzt.
Was bedeutet hirntot?
Der Chefarzt der Allgemeinchirurgie und stellvertretende ärztliche Direktor des Weidener Klinikums, Professor Karl-Heinz Dietl, erklärte Oberpfalz-Medien, was man unter dem Begriff hirntot verstehen kann. "Das Gehirn ist das zentrale Steuerorgan des Körpers. Wird die Blutversorgung des Gehirns unterbrochen, kommt es zur Schädigung von Gehirnzellen", sagt der Arzt. Der Mensch verliert seinen Angaben zufolge nach 30 Sekunden das Bewusstsein. Wenn das Gehirn drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoffversorgung bleibt, sterben Gehirnzellen ab.
Demnach sei ein Herzstillstand unvermeidbar, ebenso das Versagen weiterer Organe. Selbst wenn eine maschinelle Beatmung und Medikamente den Kreislauf im Körper eines Patienten künstlich aufrechterhalten, stirbt das Gehirngewebe weiter ab. Aber der wichtigste Aspekt, den der Chefarzt nennt: "Hirntote Personen kommen nicht mehr ins Leben zurück".
Auswirkungen des Urteils
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verdeutlicht, dass nur mit Hilfe von intensivmedizinischer Versorgung das Herz-Kreislauf-System aufrechterhalten werden kann. Durch die künstliche Versorgung, die durch Ärzte in einem Krankenhaus stattfindet, wird der Organismus der "verstorbenen Person" laut Bundeszentrale weiter aufrechterhalten. Auch die Patientin, deren Fall vor dem Landgericht verhandelt wird, ist derzeit nach offiziellen Angaben von solch einer Versorgung abhängig.
Der Fall ist bewegend. Abgesehen von der menschlichen Tragödie könnte das Urteil Auswirkungen weit über das individuelle Schicksal und auch über das Klinikum Weiden hinaus haben. Eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellen könnte, wäre folgende: Was passiert, wenn Ärzte nicht mehr ohne ein Gerichtsurteil über den Hirntod eines Patienten entscheiden können? Wie heikel die Antwort auf diese Frage ist, zeigt sich schon daran, dass weder die Bundesärztekammer, noch Ärzte oder die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sich zum jetzigen Zeitpunkt dazu äußern wollen.
Keine Organspende
Im Jahr 2023 gab es laut der Stiftung 869 postmortale Organspender in Deutschland. Diese Zahl schließt die Lebendspenden aus. Auch wenn es im konkreten Fall in Weiden nicht um das Thema Organspende geht, könnte das Urteil Auswirkungen auf Spenden habe. Denn je länger der Zeitraum ist, bis der Tod eines Patienten festgestellt wird, umso größer ist die Gefahr, dass sich die Organe nicht mehr für eine Spende eignen.
Der stellvertretende Klinikdirektor der Universität Regensburg, Stefan Brunner, hat bereits etliche Transplantationen durchgeführt und weiß, wie wichtig Organspenden sind. Ein Urteil kann nach seinen Einschätzungen aus der Ferne keine Auswirkungen auf den Ablauf im Organspendeverfahren haben. "In diesem Fall gebe es Kontraindikationen, die eine Organspende vermutlich ausschließen würden", sagt Brunner. Im Allgemeinen könne man sagen, dass eine akute bösartige Erkrankung und ein langer Aufenthalt auf der Intensivstation eine Organspende in den meisten Fällen ausschließe. "Ich kann den Fall jedoch nur von außen betrachten, und ein Urteil darüber zu fällen, ist nicht möglich", sagt er.
Zeitlicher Rahmen
Bei Organspenden vergehen zwischen dem offiziellen Todeszeitpunkt bis zum Ende der Entnahme ...
- weniger als sieben Stunden in 0,7 Prozent aller Fälle
- sieben bis unter zwölf Stunden: 6,8 Prozent
- zwölf bis unter 16 Stunden: 27,3 Prozent
- 18 bis unter 24 Stunden: 24,9 Prozent
- mehr als 24 Stunden: 40,9 Prozent
(Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation)
















Ich hoffe sehr, dass das Landgericht baldigst zu einem Urteil kommt und diese für sicherlich alle Beteiligten belastende Situation ein Ende finden wird. Ich kann nicht verstehen, dass das Urteil von zwei unabhängigen Gutachtern derart angezweifelt werden kann und eine (hirn-)tote Frau weiterbehandelt wird. „Am Leben gehalten werden“ ist hier der falsche Ausdruck. Was ist mit der Würde einer (Hirn-)Toten? Die Mitarbeiter der Intensivstation müssen vor einem unglaublichen, ethischen Konflikt stehen. Ich wünsche ihnen viel Kraft und Mut. Der Familie wünsche ich, mit der Realität annehmen zu können.
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Nur Verzweiflung, Nichtwissen und Unaufgeklärtheit sind m.M. "schuld" an diesem Handeln mit katastrophalen Auswirkungen:
- Dieser Intensivplatz steht seit vielen Wochen keinem Kranken zur Verfügung, der diesen dringend bräuchte,
- möglicherweise werden künftige dringende und gebotene Organspenden in der Bevölkerung erschwert,
- eine unrettbare Kranke wird künstlich in einem Zustand gehalten, der kein Leben ist - ob sie das gewollt hätte, ob das in ihrem Sinne ist?
DESHALB: Liebe Leute macht euch rechtzeitig Gedanken über eine solche Situation und macht eine Patientenverfügung! B I T T E , für euch, euere Angehörigen, aber auch die Ärzte und das Pflegepersonal!!!!
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