Weiden in der Oberpfalz
15.05.2019 - 14:16 Uhr

Hürden vor der Teilhabe

Seit gut einem Jahr gibt es die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Behinderte und ihre Angehörige. Vor welchen großen Problemen sie oft steht, wird im Psychose-Seminar deutlich.

Referentin und Moderatorinnen des zweiten diesjährigen Psychose-Seminars (von links) sind Andrea Wiedel, Inge-Anna Bergmann und Sabine Frischholz. Bild: Bühner
Referentin und Moderatorinnen des zweiten diesjährigen Psychose-Seminars (von links) sind Andrea Wiedel, Inge-Anna Bergmann und Sabine Frischholz.

„Wir haben in Deutschland ein großes Problem mit vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten bei den Hilfen für behinderte Menschen“, berichtete Andrea Wiedel von der EUTB-Beratungsstelle. Die Juristin referierte beim zweiten Psychose-Seminar dieses Jahres. Deutlich wurde an diesem Nachmittag, dass unübersichtliche Zuständigkeiten nicht das einzige Problem sind, vor denen Behinderte und vor allem psychisch Behinderte stehen, wenn sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen. Vor allem das persönliche Umfeld und die individuelle Krankheitssituation müssen immer auch berücksichtigt werden.

Seit gut einem Jahr arbeitet die Juristin Wiedel in dieser Beratungsstelle. Den Teilnehmern des zweiten Psychose-Seminars stellte sie ihre Arbeit vor. Sprechstunden der EUTB-Beratungsstelle gibt es in Weiden in der Parksteiner Straße 15 sowie in Kemnath, Tirschenreuth, Vohenstrauß und Grafenwöhr. Vorrangig gehe es bei darum, dass Behinderte über ihre Rechte informiert werden und ihnen Hilfestellung gegeben werde, diese auch umzusetzen. Grundgedanke der gesellschaftlichen Teilhabe sei „nicht Anpassung des Individuums, sondern die Gestaltung der Gesellschaft, dass alle an ihr teilhaben können“. Zusätzlich zur Beratung werden die Ratsuchenden von den Mitarbeitern auch bei Behördengängen, zum Beispiel im Jobcenter oder der Sozialhilfeverwaltung, begleitet, berichtete Wiedel.

Ausdrücklich empfahl sie den Zuhörern: „Ich möchte Sie ermutigen, auch in ein Klageverfahren zu gehen.“ Die EUTB würde auch bei den Kontakten zum Anwalt begleitend helfen. Erläutert wurde auch, dass das System der Hilfestellungen grob betrachtet zwischen zwei Fallgruppen Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige unterscheide. Als Beispiele für Leistungen der Behindertenhilfe wurden die persönliche Assistenz und der Minderleistungszuschuss erwähnt. Gehe ein Antrag bei einer nicht zuständigen Behörde ein, sei diese verpflichtet, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Wiedel empfahl, sich in Zweifelsfällen an die Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz zu wenden. Wie komplex allerdings die Problemlagen im Falle psychischer Behinderungen sind, machten einzelne Teilnehmer des Psychose-Seminars deutlich. So müsse, wenn Behinderte in Betreuung stehen, auch diese Situation berücksichtigt werden. Nicht immer seien Entscheidungen der Betreuer nachvollziehbar. Im Falle der Heimunterbringung sei auch das Verhältnis zu Heimleitung oder Personal zu berücksichtigen. Deutlich wurde auch, dass Angehörige von psychisch Behinderten in der Betreuungsarbeit oftmals überfordert sind. Moderatoren des Psychose-Seminars waren Inge-Anna Bergmann vom Verein "Irren ist menschlich" und Sabine Frischholz vom Sozialpsychiatrischen Dienst der Caritas in Weiden. Sie informierten auch darüber dass das Thema des nächsten Psychose-Seminars am 9. Juli „Psychose und Zwangsmaßnahmen“ lautet.

 
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