Weiden in der Oberpfalz
17.07.2025 - 15:29 Uhr
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Hunderte Missbrauchsdarstellungen: Gericht verurteilt Weidener zu Bewährungsstrafe

Es sind schwer zu ertragende Aufnahmen, die der Angeklagte auf seinem Handy gespeichert haben soll. Hunderte Fotos und Videos sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Der Tipp, der die Ermittler auf seine Spur brachte, kam aus den USA.

Über 25.000 pornografische Dateien werteten die Ermittler auf dem Laptop und dem Handy des Angeklagten aus. Darunter fanden sie auch mehr als 200 Fotos und Videos, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigten. Symbolbild: Arne Dedert/dpa
Über 25.000 pornografische Dateien werteten die Ermittler auf dem Laptop und dem Handy des Angeklagten aus. Darunter fanden sie auch mehr als 200 Fotos und Videos, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigten.

Von Julia Hammer

Ein Tipps aus den USA war es, der den 24-jährigen Weidener auf die Anklagebank des Schöffengerichts unter Vorsitz von Hans-Jürgen Schnappauf brachte. Genauer gesagt ein Hinweis des "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC), auf Deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder. Es ist nicht das erste Mal, dass der entscheidende Hinweis zu Tätern in der Region, die sich des Besitzes von Missbrauchsabbildungen von Kindern schuldig gemacht haben, aus den Vereinigten Staaten kommt. Erst vor wenigen Tagen musste sich ein 54-Jähriger vor dem Amtsgericht Weiden verantworten. Er besaß insgesamt 8469 Bilder und Videosequenzen, auf denen die Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu sehen war. Der Tipp in diesem Fall erreichte das Landeskriminalamt vom FBI.

Regungslos und mit starrem Blick sitzt der 24-jährige Angeklagte neben seinem Verteidiger Dominic Kriegel, während Staatsanwältin Sofie Huber die Anklageschrift verliest. Der Vorwurf: Drittbesitzbeschaffung von kinderpornographischen Schriften in Tateinheit mit Besitz kinderpornographischer Inhalte. Konkret bedeutet das: Der alleinstehende Weidener soll im Dezember 2022 und Januar 2023 einer bislang unbekannten Person über den Internetdienst Telegram per Direktchat insgesamt vier Bilddateien und drei Videos geschickt haben. In allen Fällen soll der Inhalt sexualisierte Gewalt gegen Kinder gewesen sein. Unter anderem sollen zwei Mädchen im Alter zwischen 6 und 10 Jahren zu sehen sein, die auf einem Bett liegen und ihre Geschlechtsteile zeigen. Auch ein Video, in dem ein etwa 4-jähriges Mädchen zu sehen ist, dem vaginal eine Kerze eingeführt wird, sei unter den Dateien gewesen.

Kripo durchsucht Wohnung

Als die Kriminalpolizei Weiden durch den Hinweis des NCMEC und schließlich des LKAs auf den damals 22-Jährigen aufmerksam wird, durchsuchen die Beamten dessen Wohnung, berichtet der ermittelnde Kripobeamte vor Gericht. Die Polizei wird fündig. Insgesamt stellt sie 114 Bilder und 101 Videos sicher, auf denen Aufnahmen von Kindesmissbrauch zu sehen sind. Ein Großteil zeigt, wie erwachsene Männer vaginalen oder oralen Geschlechtsverkehr mit 5- bis 10-jährigen Mädchen vollziehen, zum Teil sind die Mädchen deutlich jünger. Auch Aufnahmen, die Babys zeigen, seien unter den Daten gewesen. Zudem hätten sich mehr als 25.000 pornographische Dateien in seinem Besitz befunden. "Wie hat sich der Angeklagte während der Durchsuchung verhalten?", will Richter Schnappauf wissen. "Er war ruhig, kooperativ", schildert der Beamte.

Kooperativ zeigt sich der 24-Jährige auch vor Gericht. "Mein Mandant räumt die Anklage vollumfänglich ein", sagt Rechtsanwalt Dominic Kriegel und betont: "Er weiß, dass das falsch war." Ob er "eine Neigung zu Kindern und Kinderpornographie" verspüre, will Schnappauf von dem Angeklagten wissen. "Nein. Eher grundsätzlich zu Pornos", antwortet er mit leiser Stimme und wertet sein Verhalten, den extremen Konsum pornographischer Videos, als "vermutlich suchthaft".

"Gravierende Straftaten"

Vorbestraft ist der Weidener bislang nicht. Er hat einen festen Job, eine günstige Sozialprognose. All das spreche für den Angeklagten, betont Staatsanwältin Sofie Huber in ihrem Plädoyer. "Die Anklage hat sich in der Hauptverhandlung vollumfänglich bestätigt. Der Angeklagte war schuldeinsichtig", sagt Huber. Gegen ihn spreche die erhebliche Anzahl von Missbrauchsabbildungen. Sie fordert ein Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, 3000 Euro Geldstrafe und die Auflage, der Weidener müsse an sechs Suchtberatungsgesprächen der Caritas teilnehmen. Auch Kriegel wertet die Suchtberatung als sinnvoll für seinen Mandanten, bleibt jedoch deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin. Er fordert "maximal ein Jahr und drei Monate auf Bewährung".

Richter Hans-Jürgen Schnappauf und die Schöffen verurteilen den 24-Jährigen schließlich zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen Drittbesitzbeschaffung von kinderpornographischen Schriften in Tateinheit mit Besitz kinderpornographischer Inhalte. Zudem muss der Verurteilte an sechs Suchtberatungsgesprächen teilnehmen und 2400 Euro Geldauflage bezahlen. Am Ende wird Schnappauf deutlich: "Kein Kind macht so etwas freiwillig. Die Betroffenen leiden stark unter derartigen Handlungen, erleiden schwere Traumata. Und das nicht nur wegen der Produzenten solcher Bilder und Videos, sondern auch wegen Konsumenten wie Ihnen. Denn die stärken diesen Markt. Ihre Taten sind keine Bagatellen, sondern durchaus gravierende Straftaten."

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