Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann seine damals 17 Jahre alte Freundin im Oktober 2016 in seiner Wohnung vergewaltigt. Kurz vor ihrem 18. Geburtstag hatte er sie zudem in einer öffentlich zugänglichen Toilette bedrängt und sie gegen ihren Willen unsittlich berührt. Den von ihm gewünschten Geschlechtsverkehr konnte die junge Frau damals abwehren. Im März 2017 dagegen – man stand zum Rauchen vor der Garage ihrer Wohnung –, als sie, aus Angst, dass man sie beobachten könnte, wieder seinem Ansinnen mit „Nein“ begegnete, vergewaltigte der Angeklagte sie erneut. Schließlich, Ende März, lagen die nun 18-Jährige und der Mann zusammen im Bett. Trotz ihrer Gegenwehr packte der körperlich Überlegene sie an der Brust, wodurch sie ein Hämatom und starke Schmerzen erlitt. Sodann führte er den Geschlechtsverkehr mit ihr aus.
Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Matthias Biehler, der fast fünf Jahre gefordert hätte, sowie Landgerichtspräsident Gerhard Heindl, Richter Wolfgang Voit und die beiden Schöffen, stützten ihre Überzeugung von der Schuld des Angeklagten auf die „uneingeschränkt glaubhaften Schilderungen der Geschädigten“, so Heindl. Ihr Lebensweg sei völlig normal gewesen, ihre Aussagen vor Polizei, Ermittlungsrichter und in der Hauptverhandlung konstant. Man habe erkennen können, dass sie schwer traumatisiert sei und jetzt versuche, die Vorfälle zu verdrängen.
Dem Angeklagten hielten die Richter zugute, dass er nicht vorbestraft war, ein sozial eingeordnetes Leben geführt und stets gearbeitet hatte. Zudem seien die Taten innerhalb einer Beziehung geschehen, in der es zwischendurch auch immer wieder einvernehmlichen Sex gegeben hatte. Rechtsanwalt Matthias Haberl hatte auf Freispruch plädiert. „Tut ein Opfer denn das: Seinem Peiniger Nacktfotos schicken, ihm versichern, dass es ihn liebt und dass er ihr Traummann sei – und legt sich immer wieder zu ihm ins Bett?“, hatte der Verteidiger gefragt.













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