Am Dienstag sahen sich alle Beteiligten vor der Berufungskammer des Landgerichts Weiden wieder. Zu einem Urteil kam es allerdings wieder nicht: Es fehlte ein Zeuge - ein unbeteiligter Kunde -, der laut Polizeiprotokoll genau zuordnen kann, wer von den beiden Angreifern das Cutter-Messer hielt. Der Zeuge ist wichtig: Die irakischen Kurden streiten das beide ab. Tatsache ist, dass die Waffe keine Fantasie war: Ein couragierter Helfer - ein Mitarbeiter der Stadt Weiden beim Einkaufsbummel - erlitt damals eine 15 Zentimeter lange Schnittwunde an der Schulter.
Zum inzwischen vierten Mal musste der 55-jährige Passant vor Gericht berichten, was ihm am Samstagnachmittag, 7. November 2017, in der Einkaufspassage widerfahren ist. "Ich möchte eigentlich gar nicht mehr", sagt der Kraftfahrer aus dem Altlandkreis Vohenstrauß, den die Sache noch immer mitnimmt. Er hatte damals einen Kaffee bei Tchibo gegenüber getrunken und wollte im City-Center nur austreten. Auf dem Weg rempelte ihn der 29-jährige Angeklagte mit der Schulter an. Heftig und mit Absicht. "Das war kein Zufall." Ein Ausweichen war dem 55-Jährigen nicht möglich: "Neben mir war die Scheibe."
Mit Schirm verteidigt
Der 55-Jährige sagte nach eigenen Angaben (und laut Zeugen) sinngemäß: "Geht's noch?" Daraufhin habe ihn der Unbekannte mit Fäusten angegriffen und in die Jackentasche gegriffen. Der Geschädigte hörte ein Geräusch - "ch-ch, wie wenn man ein Tapetenmesser aufschiebt" - und schon hieb der 29-Jährige mit ausgefahrener Klinge auf ihn. Der 55-Jährige verteidigte sich mit einem Regenschirm. Ein zweiter Kurde, heute 20, mischte sich ein und verpasste dem Herrn eine so heftige Kopfnuss, dass dieser eine Gehirnerschütterung und Schädelprellung erlitt.
Pullover vor Gericht dabei
All dies wird von einer jungen Mutter (29) exakt genauso bestätigt. Die Weidenerin kramte gerade in der Tasche ihres Kinderwagens und hatte die Situation im Blick: Erst sah sie den Rempler durch den jungen Mann ("Ich dachte: Hey! Da ist jetzt aber eine Entschuldigung fällig"). Dann sei die Sache sofort eskaliert. Schläge, Schreie. Ihr Mann (der städtische Mitarbeiter) kam dem 55-Jährigen zu Hilfe, der in Kauerstellung am Schaufenster zu Boden gegangen war. Der 32-Jährige zog den Verletzten in den Friseurladen, weitere Helfer drängten die Kurden in Richtung Ausgang.
Als alle dachten, die Lage sei geklärt, kehrten die Angreifer zurück. Sie schwangen ihre Gürtel in Richtung der Menschentraube, die sich gebildet hatte. Der städtische Mitarbeiter spürte einen Rempler im Rücken und ging zu Boden. Erst später bemerkte seine Frau, dass sein Pulli auseinanderklaffte und er blutete. Den Pullover hat sie vor Gericht dabei und faltet ihn unter Tränen auf.
Eigentlich eine klare Sache? Leider nein. Die junge Mutter sah das Messer "hundertprozentig" in der Hand des Jüngeren, der durch seine Langhaar-Irokesenfrisur nicht zu verwechseln ist. Der 55-Jährige sagt dagegen, er sei vom Älteren - dem Angeklagten - mit dem Messer attackiert worden. Richter Reinhold Ströhle bleibt keine Wahl: Er muss versuchen, den Widerspruch mit dem am Dienstag verhinderten Zeugen zu klären. Er warnte den Angeklagten, verteidigt von Hans-Wolfgang Schnupfhagn, vor allzu großem Selbstbewusstsein: "Die Strafe kann auch höher ausfallen." Staatsanwalt Peter Frischholz fordert nach wie vor drei Jahre: "Das Jugendschöffengericht war sehr milde zu Ihnen."
Der Angeklagte blieb forsch. Er habe sich mit Fäusten verteidigt, weil ihn der 55-Jährige beleidigt ("Scheiß-Ausländer") und mit dem Schirm angegriffen habe. Die Gürtel habe man "zum Selbstschutz" geschwungen. Dies bestätigte der zweite Angreifer, der aus der JVA vorgeführt wurde. Der 20-Jährige ist rechtskräftig verurteilt (11 Straftaten, 3 Jahre Haft). Fortsetzung: 18. März.













Fatales Signal an Straffällige
Mittagspause nach drei Stunden Gerichtsverhandlung. 16 Grad, Sonnenschein. Wer läuft über den Oberen Markt? Der Angeklagte von vorhin, beschuldigt der gefährlichen Körperverletzung: des Messerstichs an einem völlig unbedarften Passanten im Herbst 2017.
Müßig zu sagen, dass es sich bei den beiden Angreifern um einen Teil einer Handvoll gewalttätiger Straffälliger handelt und Hunderte Asylbewerber in Weiden ein völlig unauffälliges Leben führen. Aber diese Handvoll ist es, die den Frieden nachhaltig stört.
Wie soll Geschädigten vermittelt werden, dass auch ihnen zu jeder Zeit beim Frühlingsspaziergang der Täter von damals begegnen kann? Ein fatales Signal geht davon aus, dass zumindest einer der Verantwortlichen noch unbehelligt herumläuft. Genau das gleiche Signal empfängt die Täterseite: Du kannst hier anstellen, was du willst und (erst einmal) passiert nichts.
Christine Ascherl