Eine 33-jährige Mutter und ihr 44-jähriger Lebensgefährte aus dem Landkreis Neustadt/WN beziehen den 10-jährigen Sohn der Frau in ihre Sexspiele ein, nehmen sexuelle Handlungen der Frau mit dem Kind, aber auch zu dritt auf Video auf. Mit diesem Geschehen aus dem Jahr 2020 muss sich das Landgericht Weiden ab diesem Freitag zum zweiten Mal befassen.
Das Urteil vom April 2022 hat der Bundesgerichtshof (BHG) in Leipzig im September teilweise aufgehoben. Unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs hatten die Weidener Richter die Frau zu sechs Jahren, den Mann zu 5 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Während die Richter des sechsten Strafsenats in Leipzig das Urteil gegen die Mutter bestätigten, gaben sie der Revision des 44-Jährigen statt und verwiesen den Fall an eine andere Kammer des Weidener Landgerichts zurück. "Der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes durch diesen Angeklagten ist nicht belegt", heißt es in der Begründung.
Die Richter verweisen darauf, dass die Frau zwar zeitgleich Verkehr mit dem Kind und dem Mann hatte, es dabei aber keinen körperlichen Kontakt zwischen Mann und Kind gegeben hat. Als Täter komme bei dem Straftatbestand "Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes" aber nur infrage, wer selbst sexuelle Handlungen mit einem Kind vollzieht. Ab Freitag, 9 Uhr, befasst sich die dritte Jugendkammer nun mit der Frage, wie das Handeln des Mannes rechtlich zu bewerten ist.
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