Weiden in der Oberpfalz
10.07.2018 - 17:40 Uhr

Organspendepreis für Klinikum

Das Klinikum in Weiden, das Krankenhaus rechts der Isar der TU München, und das Klinikum Deggendorf sind am Montag in München mit dem Bayerischen Organspendepreis ausgezeichnet worden.

Großen Ehre für das Klinikum Weiden. Im Bild sind zu sehen (von links) Landtagsabgeordneter Bernhard Seidenath, vom Klinikum Weiden Dr. Thomas Egginger (ärztlicher Direktor), Chefarzt Prof. Dr. Frank Kullmann, Michaela Hutzler vom Pflegedienst und Ivonne Walter sowie Gesundheitsministerin Melanie Huml und Dr. Thomas Breidenbach von DSO. 	Bild: exb exb
Großen Ehre für das Klinikum Weiden. Im Bild sind zu sehen (von links) Landtagsabgeordneter Bernhard Seidenath, vom Klinikum Weiden Dr. Thomas Egginger (ärztlicher Direktor), Chefarzt Prof. Dr. Frank Kullmann, Michaela Hutzler vom Pflegedienst und Ivonne Walter sowie Gesundheitsministerin Melanie Huml und Dr. Thomas Breidenbach von DSO. Bild: exb

(exb) Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte anlässlich der gemeinsamen Verleihung mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO): "Alle drei ausgezeichneten Kliniken haben im vergangenen Jahr die Organspende im Freistaat Bayern vorbildlich unterstützt. Das ist insbesondere der herausragenden Arbeit der Transplantationsbeauftragten zu verdanken." Seit 2001 zeichnet das bayerische Gesundheitsministerium mit der DSO Krankenhäuser aus, die sich besonders um das Thema Organspende bemühen.

Mit Blick auf die aktuell niedrigen Organspenderzahlen in Deutschland warb die Ministerin für eine breite gesellschaftliche Debatte über das weitere Vorgehen. Bei der Entwicklung der Organspenderzahl in Bayern ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Im ersten Halbjahr 2018 ist die Zahl der postmortalen Organspender von 69 auf 65 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Im gesamten Jahr 2017 gab es im Freistaat 143 postmortale Organspender. Huml unterstrich: "Wir haben in den vergangenen Jahren intensiv darüber informiert, dass Organspende Leben rettet. Aber bislang haben sich gerade einmal 36 Prozent der deutschen Bevölkerung für einen Organspendeausweis entschieden. Deshalb ist es an der Zeit, die bisherige Regelung auf den Prüfstand zu stellen und auch über die sogenannte Widerspruchslösung nachzudenken."

Bei der Widerspruchslösung ist grundsätzlich jeder Mensch im Todesfall automatisch Organspender - es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen. Sie gilt unter anderem in Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Spanien und Portugal.

Dagegen sieht die aktuell geltende Rechtslage in Deutschland vor, dass Organe im Todesfall nur dann entnommen werden dürfen, wenn der Betroffene zu Lebzeiten dem ausdrücklich zugestimmt hat oder - sofern keine Erklärung des Verstorbenen vorliegt - die Angehörigen nachträglich dies als Willen des Verstorbenen angeben. Huml erläuterte: "Niemand soll unter Druck gesetzt werden. Denn bei der Organspende handelt es sich um ein sensibles Thema, das Ängste auslösen kann. Aber auch die Widerspruchslösung ermöglicht es, dass jeder Mensch selbst über seine Position entscheidet."

Die DSO ist die Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende gemäß dem Transplantationsgesetz und bietet den rund 1250 Entnahmekrankenhäusern in Deutschland Dienstleistungen bei den Abläufen der Organspende an.



 
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