Die beiden Männer wurden mit 19 Kilo Steinpilzen ertappt und mussten 1700 Euro Strafe zahlen. Erlaubt war nur ein Kilo pro Person. Doch die Sammler aus dem Landkreis Neustadt, die mit ihrer kiloweise Ausbeute in den soziale Medien und bei Freunden angeben, haben nichts zu befürchten. Denn eine Mengenbegrenzung schreibt Bayern nicht vor.
Streng genommen ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz gänzlich verboten, einheimische Pilze wie Steinpilz, Pfifferling oder Morchel zu sammeln. Doch das Gesetz erlaubt in Paragraph 39, „wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur (...) in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf“ zu entnehmen. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, wie auch viele Regionen in Österreich, haben Höchstmengen festgelegt und verlangen bei Überschreitung hohe Bußgelder. Auch die Bayerische Verfassung spricht in Artikel 141 vom „ortsüblichen Umfang“, der gesammelt werden darf. Doch das Landratsamt Neustadt informiert, dass der Freistaat diese Mengen nicht genau definiert. „Die Grenze des Erlaubten wird dann überschritten, wenn die Menge der Pilze nicht mehr der vernünftigen Bereicherung des eigenen Speisezettels dient“, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung der Oberpfalz. Claudia Prößl, Pressesprecherin am Landratsamt Neustadt, gibt an, dass laut einem Regierungsschreiben fünf Kilo eine Obergrenze darstellen könnte. Doch ein explizites Höchstmaß an Pilzen gibt es nicht.
Auch Norbert Griesbacher, Pilzberater der Stadt Weiden, kennt die Gesetzeslage. „In der Praxis interessiert das Gesetz niemanden. Die Sammler nehmen soviel mit, wie sie wollen.“ Und kontrollieren würde das auch keiner. Das Landratsamt meldet zwar, dass Polizei und Naturschutzwächter kontrollieren könnten, doch ein Verstoß sei nicht bekannt. Nach Meinung Griesbachers sei es auch gar nicht notwendig zu kontrollieren. Denn das Pilzesammeln bedrohe den Bestand nicht. „Es wird ja nur der Fruchtkörper geerntet. Das empfindliche Myzel bleibt erhalten. Das ist wie beim Apfelbaum, bei dem nur die Frucht geerntet wird“, erklärt er. Seit 50 Jahren sammle er Pilze und der Bestand habe sich nicht verringert. „Wenn man Pilze ernsthaft schädigen will, dann schickt man eine Horde Menschen in den Wald, die den ganzen Boden zertrampeln.“
Doch in einer Sache ist das Gesetz ganz unmissverständlich: „Ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde ist in jedem Fall das gewerbliche Sammeln von Pilzen zum Weiterverkauf unzulässig“, schreibt das Landratsamt. Griesbacher ist übrigens sehr optimistisch, was den Schwammerlwuchs dieses Jahr anbelangt. „Wenn es diese Woche noch fleißig regnet und warm wird, gibt es viele Pilze.“ Der Wald sei derzeit noch zu trocken, um dort große Mengen zu finden. „Doch am Waldrand in den Gräben der Forstwege, auf Wiesen und Kahlflächen findet man jetzt schon einiges.“
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