Im Prozess um den Ertrinkungstod des 21 Jahre alten Moritz G. in Weidener Flutkanal sollen heute die letzten noch ausstehenden Plädoyers gehalten werden. Zudem könnten anschließend vor dem Landgericht auch die Urteile gesprochen werden, wie ein Justizsprecher sagte. Vorsichtshalber seien aber zwei weitere Verhandlungstermine für den 18. und 20. August festgesetzt worden.
Auf der Anklagebank sitzen drei Bekannte des Opfers, zwei Männer und eine Frau. Ihnen wird vorgeworfen, dem Freund nicht geholfen zu haben. Der 21-Jährige war im September 2020 betrunken in einen Kanal gefallen. Die angeklagte Frau filmte das Geschehen mit dem Handy. Die Leiche des jungen Mannes wurde einen Tag später geborgen.
Angeklagt sind die Bekannten des Opfers wegen Totschlags durch Unterlassen. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer aber keinen Tötungsvorsatz mehr als erwiesen angesehen und eine Verurteilung zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Aussetzung mit Todesfolge gefordert.
Der Vertreter der Nebenklage forderte jeweils eine Verurteilung wegen Totschlags, ohne dabei ein konkretes Strafmaß zu benennen. Der Verteidiger eines der drei Angeklagten forderte für seinen Mandanten einen Freispruch.
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