Weiden in der Oberpfalz
01.05.2026 - 12:02 Uhr

Polizei warnt vor erhöhter Wildunfallgefahr in der Oberpfalz

Mit Beginn der Jagdsaison steigt das Risiko für Wildunfälle in der Oberpfalz. Die Polizei gibt Tipps zur Vermeidung und richtigem Verhalten nach einem Unfall.

Mit Beginn der Jagdsaison steigt das Risiko für Wildunfälle in der Oberpfalz. Die Polizei gibt Tipps zur Vermeidung und richtigem Verhalten nach einem Unfall. Symbolbild: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Mit Beginn der Jagdsaison steigt das Risiko für Wildunfälle in der Oberpfalz. Die Polizei gibt Tipps zur Vermeidung und richtigem Verhalten nach einem Unfall.

Mit dem Start der Jagdsaison am 1. Mai steigt in der Oberpfalz das Risiko für Wildunfälle erheblich. Besonders im Mai, wenn Revierkämpfe unter Rehböcken und Veränderungen in der Vegetation zunehmen, komme es vermehrt zu Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Wildtieren, teilt das Polizeipräsidium Oberpfalz in einer Pressemitteilung mit. Im vergangenen Jahr machten Wildunfälle 31,1 Prozent aller Verkehrsunfälle in der Region aus. Die Polizei betont, dass der Tierschutz im Vordergrund stehe, da verletzte Tiere oft stundenlang litten, wenn sie nicht rechtzeitig gefunden würden.

Um Wildunfälle zu vermeiden, rät die Polizei, bei Dämmerung und in der Nähe von Wäldern und Feldern langsamer zu fahren. Autofahrer sollten auf Wildwechsel-Schilder achten, da diese bewusst aufgestellt sind. Oft folge einem Tier ein weiteres, weshalb besondere Vorsicht geboten sei. Bei einem Zusammenstoß sollte man nicht ausweichen, da die Gefahr durch Bäume oder Gegenverkehr größer sei. Nach einem Unfall sei es wichtig, die Polizei zu informieren, auch wenn das Tier weglaufe.

Wer nach einem Wildunfall nicht anhält oder diesen nicht sofort meldet, riskiere strafrechtliche Konsequenzen. Das Zurücklassen verletzter Tiere könne als Tierquälerei gelten, und die Nichtmeldung verstoße gegen das Bayerische Jagdgesetz. Deshalb sei es gesetzlich vorgeschrieben, sofort die Polizei oder den Jagdpächter zu informieren.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall umfasse das Sichern der Unfallstelle, das Versorgen verletzter Personen und das Sichern des Fahrzeugs. Die Polizei solle über die 110 verständigt werden, auch wenn das Tier weggelaufen sei. Totes Wild solle, falls gefahrlos möglich, an den Fahrbahnrand gezogen werden. Es sei verboten, verletztes oder totes Wild ohne Rücksprache mitzunehmen.

Diese Meldung ist mit Informationen der genannten Polizeidienststelle und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.

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