Sind die Bürger zunehmend uneinsichtig, was die Coronaregeln betrifft? Zu einer anderen Bewertung als die Stadt Weiden kommt die Weidener Polizei: "Im Dienstbereich der Polizeiinspektion Weiden kann derzeit von keiner Zunahme der Uneinsichtigkeit gesprochen werden", erklärt Sprecher Mario Schieder. "Die Bürgerinnen und Bürger zeigen sich im überdurchschnittlichen Bereich einsichtig und kooperativ. Verfehlungen sind oftmals im Bereich der Unwissenheit zu finden." In Zusammenhang mit Verstößen gegen die Maskenpflicht teilte zuvor Stadtsprecher Norbert Schmieglitz mit: "Es ist schon festzustellen, dass die Bevölkerung zunehmend müde, mürbe, unduldsam und uneinsichtiger in Bezug auf die geltenden Beschränkungen wird."
Sowohl die Polizei als auch der städtische Ordnungsdienst nehmen Kontrollen vor. Die Stadt verzeichnet dabei durchschnittlich 18 Verstöße täglich gegen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone – im Januar seien noch 8 weniger gewesen. Dagegen stellt Schieder keine Steigerung fest: "Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der PI Weiden beliefen sich zuletzt auf ein tägliches Maß im einstelligen Bereich, was zu großen Teilen auf die Diszipliniertheit der Bürgerinnen und Bürger zurückgeführt wird." Explizite Zahlen, wie viele Personen auf Verfehlungen angesprochen werden, erhebe die Polizei jedoch nicht. Die Hinweise verstünden die Beamten "als präventives Einschreiten und Dienst am Bürger".
Anders als der städtische Ordnungsdienst, der werktags unterwegs ist, kontrollieren die Polizisten auch an Sonn- und Feiertagen. Wie berichtet, könnte deshalb mehr Arbeit auf sie zukommen: Ab sofort gilt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone auch sonntags. Daneben stehen nach wie vor beispielsweise Abstandsregeln und Ausgangsbeschränkungen im Mittelpunkt. Schieder: "Örtlichkeiten, welche gegebenenfalls ,bewusst überdurchschnittlich‘ bestreift werden, gibt es nicht." Absprachen mit den "Städtischen" würden nicht getroffen, die Ordnungshüter seien parallel auf Streife.
Und dann gibt es da noch die Sicherheitswacht. Der Polizei angegliedert, kontrollierten die Kräfte ergänzend. "Ein Unterschied hier liegt ausschließlich in den Befugnissen", erklärt der Polizeisprecher. "Die Sicherheitswacht meldet Verstöße der Polizei, welche dann im Rahmen ihrer Befugnisse ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ähnliches einleitet." Für die Weiterverfolgung und die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten ist dann wieder die Stadt Weiden zuständig.
Maskenpflicht in Weiden
- Gilt in der Fußgängerzone, am Zentralen Omnibusbahnhof, an Bushaltestellen und in Stadtbussen
- Maskenpflicht in der Fußgängerzone bisher werktags von 7 bis 19 Uhr. Ab sofort auch sonntags
- Sowohl Fußgänger als auch Radfahrer müssen eine Maske tragen
- Verstöße können mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden























Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.