Kurz vor Verhandlungsbeginn ging der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts die Nachricht zu, dass der Angeklagte Symptome gezeigt habe, die den Verdacht einer Coronainfektion nahe legen würden.
An drei vorherigen Verhandlungstagen hatte besagter mittlerweile zu fast sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilter, Dealer aus Kitzingen gegen den 33-jährigen Weidener ausgesagt. Verwandte der Freundin des ledigen Selbständigen dagegen hatten ihm ein, von Staatsanwältin Franziska Hofmann als unglaubwürdig bezeichnetes, Alibi für die angebliche Drogen-Empfangszeit in Unterfranken gegeben. Weitere Zeugen belasteten, andere entlasteten den Angeklagten.
Laut Landgerichtspräsident Gerhard Heindl ist das weitere Prozedere noch unklar. Muss eventuell der ganze Prozess ausgesetzt und zu späterer Zeit neu angesetzt werden? Seit September 2004 ist die zulässige Frist für die Unterbrechung von Verhandlungen, die vorher zehn Tage war, auf drei Wochen erhöht worden. Der Gesetzgeber wollte dadurch die zeit- und kostenintensiven „Schiebetermine“ reduzieren, die allein zur Einhaltung dieser Frist festgesetzt worden waren. Nun ist allerdings infolge der Coronakrise im Gespräch, dass das Justizministerium die zulässige Zeit für Verhandlungsunterbrechungen verlängert.



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