In einem Familienrechtsstreit vor dem Oberlandesgericht berichtete eine Frau, dass sie als 12- bis 13- Jährige von dem Mann vergewaltigt worden war. Nun stand der Weidener vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch.
Um ihren 13. Geburtstag herum sollte das damals im nördlichen Landkreis Schwandorf wohnende Mädchen auf die drei Kinder des nahe Weiden wohnenden Mannes aufpassen, weil deren Mutter im Krankenhaus lag. Als der damals 36-Jährige zusammen mit dem Kind fernsehend auf der Wohnzimmercouch lag, belästigte er es. Obwohl das Mädchen ihn bat, aufzuhören, vollzog er dann den Geschlechtsverkehr mit dem noch jungfräulichen Kind. Es erlitt dabei Schmerzen und weinte. Einige Zeit später – die junge Frau sollte wieder auf die Kinder aufpassen – kam der Mann zu der 13-Jährigen ins Bad, als sie duschte. Er habe sich vor ihr befriedigt, berichtete die jetzt 31-jährige Geschiedene im Zeugenstand.
Gut beraten durch seinen Verteidiger Rechtsanwalt Tobias Konze gab der Angeklagte ein vollständiges Geständnis ab, was dem Gericht eine umfangreiche, langwierige und peinliche Beweisaufnahme ersparte. Dies würdigten sowohl Oberstaatsanwalt Bernhard Voit, als auch Nebenklagevertreter Ralf Kämmer (Bamberg) und schließlich das Gericht. Voit plädierte wegen des Geständnisses und weil die Tat so lange zurück liegt, auf zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Der Arbeiter sollte zudem 2000 Euro als Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen. Die Rechtsanwälte Konze und Kämmer schlossen sich dem Antrag an. Richter Windisch und die beiden Schöffen urteilten demgemäß. Windisch betonte in der Urteilsbegründung, dass es bei einem Schuldspruch ohne Geständnis drei bis vier Jahre gegeben hätte.
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