Weiden in der Oberpfalz
01.02.2025 - 00:01 Uhr
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Stadt soll Grundsteuer-Hebesatz senken

Der Haus- und Grundbesitzerverein Weiden und Umgebung hat die Stadt in einem offenen Brief aufgefordert, den Hebesatz zu überdenken. Grund dafür sind die teils erheblichen Steuererhöhungen für private Hausbesitzer, Vermieter und Eigentümer.

Der Haus- und Grundbesitzerverein Weiden und Umgebung e.V. appelliert in einem offenen Brief an die Stadt Weiden, den Grundsteuer-Hebesatz nochmals zu überdenken. Bild: vegefox.com - stock.adobe.com
Der Haus- und Grundbesitzerverein Weiden und Umgebung e.V. appelliert in einem offenen Brief an die Stadt Weiden, den Grundsteuer-Hebesatz nochmals zu überdenken.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jens Meyer, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Dr. Benjamin Zeitler, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Roland Richter, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Dr. Christian Deglmann, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Karl Bärnklau, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Christoph Skutella, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Helmut Schöner, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Manfred Schiller,

wir, der Haus- und Grundbesitzerverein Weiden und Umgebung e.V., vertreten die Belange von mehr als 4.000 privaten Hausbesitzern, Vermietern und Eigentümern von Grundstücken.

Zurzeit stehen die Telefone in unserer Geschäftsstelle nicht still. Hintergrund ist, dass aktuell die Grundsteuerbescheide für 2025 an die Grundstückseigentümer in Weiden versendet werden und darin teils erhebliche Steuererhöhungen ausgewiesen werden.

Es ist bekannt, dass durch das neue Grundsteuerrecht, welches in Bayern nur die Grundstücks- und Gebäudeflächen berücksichtigt, zu Verschiebungen führt. Durch die Reform gibt es Eigentümer, die einerseits weniger oder etwa gleich viel an Grundsteuer zahlen, andererseits gibt es aber auch Erhöhungen.

Grundlage für die neuen Grundsteuerbescheide sind die nach dem neuen bayerischen Grundsteuergesetz ermittelten Grundsteuermessbeträge. Diese fallen in der Regel höher aus als vor der Reform.

Bei gleichbleibenden Hebesätzen würde dies zu höheren Grundsteuerbeträgen und damit zu deutlich höheren Steuereinnahmen bei den Kommunen führen.

Es ist aber die erklärte Absicht der Politik, dass die Gemeinden nicht mehr Einnahmen erzielen wollen, als bisher generiert wurden. Auch Sie, Herr Oberbürgermeister, haben über die Presse bekräftigt, dass Sie die Neuregelung nicht dazu ausnutzen wollen, um die Stadt Weiden auf Kosten der Bürger zu sanieren.

Nun ist es aber so, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beschlossen hat, den Hebesatz bei der Grundsteuer A bei 320 % und bei der Grundsteuer B bei 400% zu belassen. Begründet wird dies, dass noch nicht alle Messbeträge vom Finanzamt vorliegen und daher die genauen Einnahmen nicht kalkuliert werden können.

Laut Niederschrift der Stadtratssitzung vom 16.12.2024 sind aktuell (Stand Ende Dezember 2024) insgesamt 18.554 Steuerfälle verarbeitet und ca. 4.000 Fälle stehen noch aus. Mit den bereits verarbeiteten Datensätzen errechnet die Stadtverwaltung für 2025 ein Grundsteueraufkommen von rund 7,7 Mio. € gegenüber von 7,5 Mio. € in 2024. Mit anderen Worten, es wird jetzt schon mit Mehreinnahmen von 200.000 € gerechnet. Unter Berücksichtigung der noch rd. 4.000 ausstehenden Grundsteuerbescheiden, die noch hinzugerechnet werden müssen, wird das Grundsteueraufkommen erheblich über den Einnahmen 2024 liegen.

Wir teilen daher die Auffassung von Stadtrat Wolfgang Pausch, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer bei einem Hebesatz von 400% die Marke von 9 Mio. € erreichen, wenn nicht sogar übersteigen wird.

Anlass dafür ergibt sich auch aus einer Umfrage bei unseren Mitgliedern. Fälle, in denen die Grundsteuer um das zwei- oder dreifache steigen, sind nicht selten. Neben Ein- und Mehrfamilienhäuser sind gerade auch Gewerbetreibende von den Erhöhungen massiv betroffen. Lediglich bei Eigentumswohnungen gibt es geringfügige Reduzierungen.

Auch sollte man bei dieser Thematik nicht außer Acht lassen, dass bei Mietwohnungen die Mietnebenkosten durch die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter um mehrere Hundert Euro steigen werden. Das Wohnen in Weiden wird dadurch noch teurer.

Wir appellieren daher eindringlich an Sie, den Hebesatz von 400 % ab 2025 nochmals zeitnah zu überdenken. Aufgrund der bisher schon vorliegenden Zahlen ist es geboten, den Hebesatz rückwirkend ab 01.01.2025 auf ein aufkommensneutrales Niveau abzusenken. Dieser dürfte sich nach unserer derzeitigen Einschätzung der 300% nähern. § 25 Abs. 3 GrStG ermöglicht es Ihnen, diese Rückwirkung vorzunehmen. Weiden, den 30.01.2025

Mit freundlichen Grüßen Lutz Freiherr von Hirschberg (1. Vorsitzender), Dipl.-Kfm. Norbert Ziegler (2. Vorsitzender), Michael Hösl (Schatzmeister), Barbara Kick (Schriftführerin). V.i.S.d.P. Dipl.-Kfm. Norbert Ziegler, 2. Vorsitzender, Moltkestraße 3, 92637 Weiden."

Weitere Infos im Internet auf: https://haus-grundbesitzerverein-weiden.de/

 
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