Der Musikunterricht an der städtischen Franz-Grothe-Schule wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats – zum September teurer. Das entschied der Finanzausschuss in seiner Sitzung binnen weniger Minuten und ganz ohne Diskussion. Im Vorlagebericht der Stadt sind die Gründe hierfür nachzulesen: Demnach soll die Gebührenerhöhung zum einen die gestiegenen Tarifgehälter des Personals ausgleichen. Die Gehälter erhöhen sich um insgesamt 2,8 Prozent (1,4% zum 1. April 2021, nochmal 1,4% zum 1.4.2022). Zum anderen will die Stadt ihre Kosten so besser decken. Der Deckungsgrad von Gebührenertrag und Lehrerpersonalausgaben liegt laut Stadtverwaltung im bayernweiten Vergleich bei 43,06 Prozent. An der Franz-Grothe-Schule aber bleibe man mit 35,8 Prozent 2019 weit dahinter zurück. Mit der Erhöhung werde künftig eine Deckung von immerhin 38 Prozent erwartet.
Im Einzelnen steigen die Kosten für den Musikgarten, den Gruppen- oder Ensembleunterricht um einen Euro pro Monat. Für den Elementarunterricht im Musikgarten, musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung fallen damit künftig 25 Euro pro Monat für auswärtige Schüler an (bisher 24 Euro), einheimische Schüler zahlen 23 Euro. 3,50 Euro teurer pro Monat wird der Einzelunterricht. In den Instrumental- und Vokalfächern steigen damit die Kosten je Normalstunde (45 Minuten) von 79 auf 82,50 Euro pro Monat (ermäßigt 79,50 Euro). Insgesamt handelt es sich damit um Preissteigerungen zwischen 3 und 5 Prozent.
Die letzte Gebührenerhöhung gab es im September 2019. Damals argumentierte die Stadt, sie wolle das jährliche Defizit von 600.000 Euro verringern. Zuvor waren die Preise fünf Jahre unangetastet geblieben.
Neben den Gebühren ändert sich zudem die Benutzungssatzung. Dies ist der durch Corona entstandenen Sondersituation und einer Empfehlung des Verbands bayerischer Sing- und Musikschulen geschuldet. Demnach erfolgte wegen Corona erstmals an Musikschulen überhaupt Online-Unterricht. Entsprechend gab es einen solchen per Satzung nicht. Das soll sich nun ändern. Zudem werde der sogenannte Erstattungsparagraph überarbeitet. Statt nach der 7. werde bereits nach der 4. Ausfallstunde eine anteilige Gebührenrückerstattung erfolgen.
Wenn der Stadtrat den Beschluss des Finanzausschusses bestätigt, tritt die neue Benutzungs- und Gebührensatzung im September in Kraft.
Die städtische Franz-Grothe-Musikschule
- 1952 gründete Eberhard Otto die Musikschule
- Benannt nach Franz Grothe, geboren am 17. September 1908 in Berlin, einer der erfolgreichsten Musiker und Dirigenten Deutschlands
- Aktuell unter Leitung von Thorsten Willecke
- Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Vokal- und Instrumentalunterricht
- Gruppen- und Einzelunterricht sowie das Zusammenspiel in verschiedenen Ensembles
- 22 Lehrkräfte

















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