Eine Autofahrerin lässt beim Ampelstopp am Adolf-Kolping-Platz in Weiden das Seitenfenster runter und schimpft aus ihrem Wagen heraus: Ein Schandfleck sei dieser Dreck vor dem Josefshaus. Der Besitzer der Großimmobilie stehe doch in der Pflicht, für Sauberkeit zu sorgen, meint sie und: "Eigentum verpflichtet, egal wer das ist!"
Was die Dame im Wagen nur optisch belästigt, trifft den Radfahrer, der neben dem Josefshaus stoppt, mit voller Wucht. Er muss ungeschützt im aufwirbelnden Taubendreck ausharren, bis endlich die Ampel umschaltet.
Fußgänger im Taubenkot
Am allerschlimmsten sind Fußgänger dran, die mitten hindurch müssen durch den Taubenkot. Der Gehsteig ist verdreckt. Neben Kot liegen auch Federn am Boden, und dort hat sich mitten in der Stadt ein kleines grünes Biotop entwickelt. Unkraut wuchert aus den Fugen, bildet plattenbreite grüne Polsterbüschel. Das Ganze wird garniert mit herumliegenden Putz- und Farbresten, die offenbar beim Umbau verloren gingen. Dass sich die blau gestrichene Uraltkonstruktion der Eingangstüren langsam im Bodenbereich rostbraun durchfärbt, scheint den Hauseigentümer auch nicht weiter zu stören.
Vor eineinhalb Jahren war er noch sensibler. Damals hatte er noch auf massiven Druck der Stadt die Säuberung organisiert. Allerdings hatte er auch ein Bußgeld kassiert, weil er im Josefshaus ungenehmigte Umbauarbeiten vorgenommen hatte.
Reinigungspflicht egal?
Derzeit kümmert sich niemand um die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Tauben, die nach wie vor in den K-Steinen der Fassade nisten. Dabei soll Taubenkot durch das Einatmen kontaminierter Staubpartikel sogar gesundheitsschädlich sein, weil auf festem Vogelkot Bakterien, Viren und Hefepilze wachsen können.
Nahezu resignierend ist die Auskunft aus dem Rathaus. Die Verwaltung kann nichts gegen die Verschmutzung und Verwahrlosung der Flächen an der verkehrsreichsten Kreuzung tun - außer den Grundeigentümer zu bitten, für geordnete Verhältnisse zu sorgen.
Bereits wiederholt gebeten
Der Eigentümer sei "bereits wiederholt" auf seine Reinigungspflicht hingewiesen worden, bestätigt Roswitha Ruidisch, die Leiter der Stabsstelle für Presse-, Öffentlichkeitarbeit, Stadtentwicklung und Statistik.
Die Verantwortung für die Sauberkeit der privaten Flächen Josefshaus obliege dem Eigentümer, so Ruidisch. Dieser sei darüber hinaus verpflichtet, anliegende öffentliche Flächen zu reinigen. Was dieser von seiner Reinigungspflicht hält, zeigt seit Wochen die "Situation vor Ort".
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