Umfangreichen Chat-Verkehr zwischen der 26-Jährigen, die im November ihren vierjährigen Stiefsohn gewürgt und erstickt haben soll, und ihrem damals auf einem Lehrgang in Amerika weilenden Ehemann verlas das Gericht am Dienstag.
Unter hunderten belangloser Nachrichten fielen nur wenige, den kleinen Buben betreffende Sätze auf. Beispielsweise, dass er um 22.35 Uhr „immer noch nicht eingeschlafen“ war, dass er „eine Show macht“ oder dass er „nicht aufhört zu weinen“. Gegen 1.50 Uhr bricht dann der Chat-Verlauf ab. Es gibt einige Dutzend verpasste Anrufe des Vaters und verzweifelte Anfragen: „Was los ist?“
Auch der von der ILS aufgezeichnete Notruf der Angeklagten wurde vorgespielt. Aufgeregt macht sie dem Disponenten in der Weidener Zentrale klar, dass ihr Bub sich nicht mehr bewegt und aus seiner Nase Blasen kämen. Der Leitstellen-Mitarbeiter erfragt routiniert ihre Adresse im der Eschenbacher Netzaberg-Siedlung und verspricht, sofort einen Rettungswagen zu schicken.
Eine Anregung des Regensburger Wahlverteidigers Michael Haizmann, ein weiteres rechtsmedizinisches Gutachten einzuholen, verwarf die 1. große Strafkammer. Haizmann wollte durch einen Kinderarzt festgestellt haben, dass die Verletzungen des getöteten Vierjährigen auch durch die notärztlichen Maßnahmen entstanden sein könnten. Mit den Plädoyers und dem Urteil wird die Verhandlung am Donnerstag um 13 Uhr fortgesetzt.
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