Oh, Oh, das wird ein Tötungsdelikt“, sagte Professor Dr. Peter Betz. Der Leiter der Forensik an der Universität Erlangen, habe das Geschehen, wie er sagte, vom ersten Blick an auf den zu obduzierenden Buben richtig eingeschätzt. Seine und die Zeugenaussage des Notarztes, der den Vierjährigen eine dreiviertel Stunde reanimiert hatte, dominierten am dritten Verhandlungstag im Totschlagsprozess das Geschehen im Weidener Schwurgerichtssaal. Die 26-jährige Ehefrau eines US-Soldaten ist angeklagt, ihren Stiefsohn (4) gewürgt und durch Zuhalten von Mund und Nase erstickt zu haben.
Am Donnerstag sagte auch der ermittelnde Polizeibeamte aus, der mit der Spurensicherung im Haus in der Netzabergsiedlung in Eschenbach und unter anderem der Auswertung von sozialen Plattformen und Telefonaten betraut war.
Kind atmete nicht
Von Anfang an habe das Kind keine Atmung und keinen Puls mehr gehabt, als man wenige Minuten nach der Alarmierung eingetroffen sei, berichtete der Notarzt, der vom Standort Eschenbach kam. Später sei noch eine Rettungswagenbesatzung aus Kemnath zu Hilfe gekommen. Seltsam sei ihm vorgekommen, dass die Mutter emotionslos vor dem Haus auf die Retter wartete. Im Kinderzimmer sei er dann vom Zustand des Buben völlig überrascht gewesen und habe sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen. Der, nach eigenen Angaben, auch in der Behandlung von Kindern sehr geübte 55-Jährige, schilderte dem Gericht den genauen Ablauf der medizinischen Maßnahmen bis zu dem Zeitpunkt, als er nach 47 Minuten die Wiederbelebung einstellte.
Rechtsmediziner: Einblutungen am Hals eindeutige Zeichen
Zusammen mit zwei Polizisten habe er dann bei der Leichenschau stecknadelkopfgroße Einblutungen am Hals und im Gesicht entdeckt. Diese ließen bei der Obduktion, zusammen mit Einblutungen in der Kopfschwarte, einer geformten Einblutung an der Stirn, so genannten „Erstickungsflecken“ und geblähten Lungen keinen anderen Schluss zu, als dass ein Erstickungstod vorliege, stellte Professor Betz fest. Die vom Notarzt und anderen Zeugen erwähnte Flüssigkeit, die dem bewusstlosen Kind aus dem Mund geflossen war, sei nicht aus dem Magen gekommen, habe die Obduktion gezeigt.
Die Verhandlung wird am 30. Juni um 9 Uhr fortgesetzt.
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