Laut Bundespolizei sind mehrere Fälle unerlaubter Gleisüberschreitungen gemeldet worden. Sie weist eindrücklich darauf hin, "dass das Überqueren der Gleise nicht nur an dieser Stelle eine immense Gefahr für Leib oder Leben darstellt. Moderne Züge sind leise, werden oft nicht bemerkt oder deren Geschwindigkeit unterschätzt". Bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h habe ein Zug einen Bremsweg von bis zu einem Kilometer. Allein der Sog eines vorbeifahrenden Zuges könne Personen unter den Zug reißen. "Benutzen Sie also in jedem Fall die offiziellen Wege beziehungsweise die ausgeschilderten Umleitungen", appelliert Pressesprecher Johann Miesbeck in einer Pressemitteilung.
Die Bundespolizei werde jede Überschreitung oder einen entsprechenden Versuch mit 25 Euro Verwarngeld ahnden. Der gesetzliche Bußgeldrahmen nach § 28 Allgemeines Eisenbahngesetz betrage bis zu 5000 Euro. Es könnte aber noch schlimmer kommen: "Muss wegen einer unerlaubten Gleisüberschreitung ein Zug eine Schnellbremsung hinlegen, begeht die Person einen Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Diese Straftat kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Darüber hinaus erwachsen Schadensersatzansprüche der DB AG", so Miesbeck.
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