Immer auf der Suche nach den bösen Buben und ihren schaurigen Werken machte sich Eva Ehmann auf mit ihrer Gruppe. Erste Station war das ehemalige Stadtrichterhaus in der Schulgasse.
Folterkeller gebe es keine in der Stadt. „In Weiden gab es keine Hexen, die man hätte foltern können.“ Aber: Der Stadtrichter hatte während des Dreißigjährigen Krieges mit Zauberei zu tun, berichtete die Fremdenführerin und gab ihren ersten Bericht. „Es war im Jahr 1637. Weiden war Aufzugs-, Rückzugs- und Kampfgebiet. Und wer Geld hatte, war gut beraten, es zu verstecken.“
„Es war in Ödental, in der Muglhofer Gegend. Dort gab es zwei Höfe.“ In einen hatte ein Mann eingeheiratet: In den Hof einer Witwe mit fünf Kindern. „Der Mann brachte Geld mit, vergrub es in einem irdenen Krug.“ Im Nachbarhof habe eine ältere Dame mit ihren drei erwachsenen Söhnen gewohnt. Kurzum: Das Geld war weg und verdächtigt wurde einer der drei Söhne – und zwar der Hans, der einen Kropf hatte und der die Tat auch zugab, weil er sich ein Medikament gegen sein Kropfleiden kaufen wollte, leider aber vorzeitig das Zeitliche segnete, nachdem ihn eine böhmische Kristallkugel-Wahrsagerin enttarnt hatte.
Nun sei es aber so gewesen, dass der Bestohlene nicht nur die Tachauer Wahrsagerin, sondern auch die einäugige Hirtin von Dreiöd, Kunigunda Tressenreuther, eine Magd aus der Moosbacher Gegend, aufgesucht hatte, um den Dieb zu entlarven. Wie die Magd vorgegangen sei, lasse sich in Burgtreswitzer Aufzeichnungen nachvollziehen. Sie hatte einen einjährigen Haselnussstecken im unteren mit Brotresten und Schweineschmalz beschmiert und ihn dann in einen Ameisenhaufen gesteckt.
Der Clou an der Aktion: So schnell, wie die Ameisen um den Stecken herumliefen, soviel Angst solle der Dieb bekommen und dann freiwillig das Diebesgut zurückbringen. „In jenem Fall hat das nicht funktioniert. Der Bestohlene wurde in Weiden zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er nach Ansicht des Stadtrichters den Dieb durch diese Zauberei zu Tode brachte", erklärte Ehmann. Allerdings habe es zu diesem Urteil auch eine Rüge für den Stadtrichter und seine Helfer durch die damalige Landesregierung gegeben. „Der Stadtrichter hatte es unterlassen, den Kropf des verstorbenen Hans nach dessen Ableben öffnen zu lassen. Er hätte nachsehen müssen, ob in den Kropf hinein nicht vielleicht kleine Männlein oder Weiblein hinein gezaubert worden seien."
Natürlich beleuchtete die Fremdenführerin auch die großen Mordserien, machte aber deutlich: Abgesehen vom ungeklärten C&C-Mord und dem Mord an Walter Klankermeier: „Auf die Weidener Polizei kann man sich verlassen. Sie brauchen keine Angst haben: Alle Fälle sind aufgeklärt. Und Gott sei Dank gab es in der letzten Zeit keine so dramatische Ansammlung von Fällen mehr.“
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