Weiden in der Oberpfalz
26.12.2018 - 10:02 Uhr

Verletzter 21-Jähriger geht auf Sanitäter los

Am vergangenen Wochenende kam es in Weiden zu zwei Rageneleien zwischen Jugendlichen. Einmal in einem Lokal und dann noch vor einer Diskothek.

Symbolbild. Bild: Friso Gentsch/dpa
Symbolbild.

Die erste Schlägerei ereignete sich am Samstag gegen 5.30 Uhr morgens. Wie die Polizei mitteilt, wurde eine Schlägerei vor einem Lokal in der Dr.-Martin-Luther-Straße gemeldet. Offensichtlich geriet ein 19-jähriger Weidner "außer Rand und Band". Er schlug zwei weitere Lokalbesucher mit der Faust gegen den Kopf, wodurch beide leichte Verletzungen davontrugen.

Beim Eintreffen der Polizei verweigerte der 19-Jährige die Angabe seiner Personalien, weshalb er mit zur Dienststelle genommen werden musste. Auf ihn warten Anzeigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Aggressiv in Diskothek

Eine weitere unklare Situation vor einer Diskothek in der Judengasse wurde der Polizei am Sonntagmorgen gegen 5.35 Uhr gemeldet. Dort versuchten drei Personen einen weiteren Diskogänger zu bändigen, weil dieser sehr aggressiv und außerdem verletzt sei.

Beim Eintreffen der Streifenbesatzung wurde ein 21-jähriger Einheimischer angetroffen, der eine leicht blutende Kopfwunde hatte. Nach Angaben der anwesenden Zeugen war er eine Zeit lang bewusstlos, was laut Polizeimitteilung eine ärztliche Versorgung notwendig machte.

Als der Mann wieder zu sich kam und von den Sanitätern versorgt werden sollte, ging er unvermittelt auf diese los. Ein Faustschlag gegen einen Sanitäter konnte durch umstehende Zeugen verhindert werden. Weil sich der Verletzte äußerst aggressiv und unkooperativ zeigte und zudem die Angaben seiner Personalien verweigerte, mussten die Polizisten körperliche Gewalt angewenden und den 21-Jährigen fesseln, um eine Eskalation zu verhindern. Die Ursache seiner Verletzungen wollte der Geschädigte nicht nennen. Er gab an, dass diese vermutlich durch einen Sturz verursacht wurden. Auf ihn wartet nun eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung, tätlichen Angriff auf Personen sowie Vollstreckungsbeamte und eine Ordnungswidrigkeit wegen falscher Namensangabe.

 
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